[..] Die Bundesregierung müsse die Möglichkeit der Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug für die Lieferung von Covid-19-In-vitro-Diagnostika und für die Erbringung von Dienstleistungen, die eng damit zusammenhängen nutzen. Die EU-Mitgliedstaaten hätten bereits Ende 2020 eine entsprechende Anpassung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vorgenommen, die die Umsatzsteuerbefreiung erlaube.[..]Lesen Sie hier mehr zu diesem Antrag