Gibt es Hoffnung für die OASE?

OASE. Vergüngungssteuer verschoben.
OASE. Vergüngungssteuer verschoben.

Könnte es weitergehen mit der OASE? Nach der Einsicht der Stadt, dass die Einführung einer Vergnügungssteuer wohl ein Fehler war, will man die Satzung zur Vergnügungssteuer zunächst einmal zurücknehmen.

Die ganze Aufregung seit März 2020 hätte die Stadt sich sparen können. Man kann seine Meinung, dass es nicht so weit hätte kommen müssen, daran festmachen, dass der Betreiber sich nicht mit dem Magistrat der Stadt in Verbindung gesetzt hat. Eine -aus meiner Sicht- falsche Ansicht. Da weder der Bürgermeister noch die Erste Stadträtin darüber entscheidet, ob es eine Satzung zu Vergnügungssteuer geben wird oder auch nicht, hat der Betreiber das Gespräch mit den Entscheidern, den Stadtverordneten gesucht. Die Stadtverordneten haben vor der Stavo im März die Fraktionsvorsitzenden und den Magistrat (vor der entscheidenden Stadtverordnetenversammlung ) darüber informiert, dass eine Vergnügungssteuer in dieser Höhe für das Unternehmen nicht verkraftbar ist. Spätestens jetzt hätte der Bürgermeister/Stadträtin Kontakt aufnehmen müssen. Der Magistrat muss doch ein großes Interesse daran haben, dass Unternehmen weiter bestehen bleiben und nicht durch eine neue Steuerlast in die Knie gezwungen werden.

Siehe auch
» Zusammenfassung OASE


Nachtrag:
Laut OP vom 27.08.2020 hat die OASE Insolvenz (??) angemeldet. Die Stadt nimmt die Vergnügungssteuer zunächst zurück. Es besteht Hoffnung, dass es für die OASE einen Restart geben könnte.
Fazit: OASE. Ein Musterbeispiel dafür, was man als Stadt so alles falsch machen kann.


Nachträge
Die Offenbach Post berichtet in der Ausgabe vom 27.08.2020 (Printausgabe) über eine mögliche Rettung der OASE

Satzung und Anträge zur Stavo 15.09.2020.

Vergnügungssteuersatzung

» Vergnügungssteuersatzung

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MAGISTRAT. Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark

Sachverhalt/Begründung:
Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 hat die Stadtverordne­tenversammlung am 20. März 2020 die Satzung über die Erhebung einer Ver­gnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark beschlossen.

Gemäß § 2 dieser Satzung unterliegt die Durchführung von Veranstaltungen mit Ver­gnügungen besonderen Art (in der Satzung aufgeführt) der Besteuerung. Die Steuer wird gemäß § 4 nach der Größe der Veranstaltungsfläche und Anzahl der Veranstal­tungstage erhoben.

Aufgrund der für die Betreiber von entsprechenden Vergnügungsstätten derzeit un­klaren Einnahmesituation wird empfohlen, die Umsetzung der Besteuerung um ein Jahr zu schieben und die Satzung erst am 1. Juli 2021 in Kraft zu setzen.

Durch diese Maßnahme soll den Betreibern Planungssicherheit und damit verbunden eine sozialverträgliche Lösung gewährt werden.

In dem beigefügten Entwurf der Aufhebungssatzung wird die Umsetzung der derzeitigen Satzung rückwirkend zum 1. Juli 2020 außer Kraft gesetzt.
Im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Haushalt 2021 wird die Umsetzung einer modifizierten Satzung überprüft werden.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversamlung der Stadt Rödermakt beschließt den beigefügten Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungs­steuer im Gebiet der Stadt Rödermark. Im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Haushalt 2021 wird die Umsetzung einer modifizierten Satzung überprüft werden.
Quelle: bgb-roedermark.de
Hier der Antrag als .PDF

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FDP-Fraktion: Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung

Sachverhalt/Begründung:
Bereits vor dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 20.03.2020 zur Einführung der neuen „Vergnügungssteuer“ hat die FDP mehrfach und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese im Ergebnis zu keinerlei Mehreinnahmen seitens der Stadt führen wird, sondern vielmehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit direkt eine Betriebsaufgabe und damit verbunden auch spürbare Einnahmeausfälle für diverse andere Gewerbetreibende in Rödermark bedeuten bzw. nach sich ziehen wird. Die FDP hat hierzu unter anderem am 08.03.2020 ein zweiseitiges Schreiben mit ausführlichen sowie umfassenden Hintergrundinformationen zur geplanten Vergnügungssteuer per E-Mail an den Bürgermeister, die Erste Stadträtin sowie zugleich alle Fraktionsvorsitzenden gesandt. Trotzdem wurde die Einführung einer Vergnügungssteuer mehrheitlich von CDU, AL/Grüne und SPD am 20.03.2020 beschlossen. Diese trat sodann am 01.07.2020 in Kraft.

Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark – Vergnügungssteuersatzung“ (VO/0040/20) vom 20.03.2020 wird aufgehoben.
2. Die „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark –Vergnügungssteuersatzung“ vom 01.07.2020 wird gemäß dem nachstehenden Entwurf aufgehoben:
Quelle: bgb-roedermark.de
Hier der Antrag als .PDF

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Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.