Bund und Land stellen Mittel für Städtebauförderung bereit. 1,8 Mio für Rödermark

Geldsegen
Geldsegen

[..]Für das Städtebauförderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ stellen der Bund und das Land Hessen in diesem Jahr 34,6 Mio. Euro bereit.[..]
Rödermark wird mit 1.800.000,00 € bedacht. Lesen Sie den Artikel bei hessen.de
 
Siehe auch
» ISEK. Integriertes Stadtentwicklungskonzept. Stadtgrün Urberach. Städtebauförderung

Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Zugebolzt mit Aufträgen. So wird eine Stadt zur Gesundheitsoase

Man kann immer noch ein Päckchen auf den Rücken eines Esels packen. Darf sich aber nicht wundern, dass der dann immer langsamer wird.
Man kann immer noch ein Päckchen auf den Rücken eines Esels packen. Darf sich aber nicht wundern, dass der dann immer langsamer wird. 1

Wunsch nach Neuem, Besserem, Schönerem.
Zahlen muss der Steuerzahler.

Schaut man sich die Tagesordnungen der kommenden Sitzungsrunden und der Stadtverordnetenversammlung an, wird es einem ganz anders. Nicht nur wegen der Fülle der Anträge, sondern auch was da an weiteren Ausgaben beschlossen werden soll. Der Reihe nach.

Anträge. Aufträge.
Mal sehen, wie bzw. ob Bürgermeister Rotter auf die Antragsflut seiner Partei (Koalition) reagieren wird.
Um die Belastbarkeit bzw. Schnelligkeit seiner Verwaltung zu beschreiben, wurde von Herrn Rotter zum Vergleich schon mal ein Esel herangezogen.1

Vorträge.
Die Vorträge externer Beraterfirmen nimmt einen nicht unerheblichen Teil der BUSE-Sitzung ein. Es ist bestimmt nicht falsch, sich externen Rat für komplizierte Vorgänge einzuholen. Hat man derart viel Geld in der Kasse und nicht genau weiß, wofür ich das ausgeben kann, braucht man sich über die Finanzierbarkeit von Projekten keine Gedanken zu machen. Aber wir sind in Rödermark. Sprich. Externe nur dann, wenn man für das geplante Vorhaben auch die notwendigen Mittel hat. In Rödermark ist nicht einmal in der Lage, die bestehende Infrastruktur so zu erhalten, wie es von einem Gutachter vorgegeben wurde. Laut Gutachten muss man 2,2 Mio. Euro jährlich in den Straßenbau investieren 2
Gutachter hat empfohlen. Wird sich an das Gutachten gehalten? Wenn nicht, warum dann das Gutachten? 🙁
Rödermark konnte sich nur durch zwei Schutzschirme retten. Hohe Fördergelder und einem Spitzenplatz bei der Grundsteuer B im Kreis Offenbach ermöglichen einen Stadtumbau und Stadtgrün. Aus eigener Kraft läuft in Rödermark sehr wenig. Wir haben weiß Gott kein Geld für ein Vorhaben in der Kasse, das evtl. alle 15 Minuten einen kleinen Zeitgewinn für Fußgänger und Radfahrer bringen. Und für solche Vorhaben, für die eigentlich kein Geld vorhanden ist und aus meiner Sicht auch kein Bedarf besteht, brauche man auch kein Geld für externe Berater auszugeben.
Egal. Was dem Bürger klar sein muss. 20 Stadtverordnete haben die Macht, auch die größten Ausgaben der Verwaltung in Auftrag zu geben. Mitstimmende Oppositionsparteien nimmt die Koalition gerne als Beifang mit, um später mit –nicht nur wir wollten das– darauf hinweisen zu können.

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Bund der Steuerzahler. ISEK-Kosten sprengen den Rahmen.

Kostenexplosion Bauen/Renovieren.
ISEK-Kosten sprengen den Rahmen.
Bund der Steuerzahler


RiLiSe — ISEK
Das Land Hessen fordert von den Programmkommunen spätestens ein Jahr nach Aufnahme in das Programm „Aktive Kernbereiche “ ein integriertes Handlungskonzept. Dieses hat laut „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE“ eine wichtige Funktion über das Förderprogramm hinaus. Alle kernbereichsrelevanten Einzelmaßnahmen – öffentliche und private – sollen in abgestimmter Form dargestellt werden. Das integrierte Handlungskonzept beschreibt auch Maßnahmen, die nicht durch das Programm „Aktive Kernbereiche“ gefördert werden, aber zur Kernbereichsaktivierung beitragen. Im Zeit- und Maßnahmenplan sowie in der Kosten- und Finanzierungsübersicht sind alle Maßnahmen gebündelt darzustellen. Das Hessische Bauministerium stellt den hessischen Kommunen zudem Leitlinien zum Förderprogramm „Aktive Kernbereiche“ zur Verfügung.

Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE
Aktive Kernbereiche in Hessen. Leitlinien zum Förderprogramm vom 18. März 2009.
» RiLiSE
» 2019 ANBest-GK. RiLiSE Nebenbestimmungen
» 11.01.2020 Wird Grunderneuern von Straßen mit 2/3 gefördert?


Siehe auch:
ISEK. Integriertes Stadtentwicklungskonzept. Stadtgrün Urberach. Städtebauförderung
Aus RiLiSE (https://www.rm-news.de/2017/rilise_Richtlinen_ISEK.pdf)
5.1 Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen worden ist. Die Programmaufnahme erfolgt mit dem ersten Zuwendungsbescheid. (s. Nr. 12).

6. Art und Umfang der Zuwendung
Das Land gewährt aus eigenen sowie aus Mitteln des Bundes nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe des staatlichen Förderanteils (Förderquote) von 2/3 der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet sich nach der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Stadt oder der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG).

9.3.2 Im Rahmen der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit ist auf die Förderung von Bund und Land hinzuweisen. Bauvorhaben mit staatlichen Zuwendungen von mehr als 250 000 Euro unterliegen zusätzlich nach Fertigstellung der dauerhaften Kennzeichnungspflicht. Konkretisierende Vorgaben des Bundes und des Landes sind zu berücksichtigen.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Kommunen. Geld ausgeben kommt vor Geld einnehmen

Der Privatmann. Geld einnehmen kommt vor Geld ausgeben.
Der Privatmann. Geld einnehmen kommt vor Geld ausgeben.

Der Privatmann.
Geld einnehmen kommt vor Geld ausgeben.

Folgender Eindruck verfestigt sich bei mir immer mehr.
Was hier in Rödermark los ist, kann ich immer weniger einordnen. Für mich wird das Durcheinander immer größer.
So kann man nur planen und arbeiten, wenn man das benötigte Geld nicht verdienen muss, sondern über Steuer und Gebühren einziehen kann. Für gravierende Fehlplanungen (wenn es dann welche sind) werden die Entscheider nicht bestraft.

Es steht ein Betrag von 16 Mio. zur Verfügung,
den die Stadt für Ortskern Ober-Roden und Stadtgrün ausgeben kann. (ISEK) Es werden aber mindestens 18,5 Mio. benötigt. Dazu weiter unten mehr. Von den 16 Mio. muss der Bürger ca. 5 Mio. (oder mehr) aufbringen. Der Schuldenstand steigt. Die Zinszahlungen und Tilgungen steigen. Es werden neue Mitarbeiter für die neuen Räumlichkeiten benötigt. Die Personalkosten und Sachkosten werden steigen. Laufende Kosten müssen gezahlt werden.

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