Änderungen der Satzungen zur Betreuung der Kinder.

Sitzordnung während der Coronakriese
Sitzordnung während der Coronakriese
  • Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark
  • Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark.

Mehreinnahmen der Stadt:
Aus der geplanten Erhöhung der Kostenbeiträge um jährlich 3% ergeben sich derzeit Mehrerträge in Höhe von ca. 10.000 € in einem Kalenderjahr.

Genaueres bei bgb.roedermark.de

Richtig so. St. Josef geht auf keinen Fall.

Richtig so.
St. Josef gehört sich nicht als Name für einen katholischen Kinderhort.

 
Man kann doch einen katholischen Kinderhort nicht „St. Josef“ benennen. Glücklicherweise gibt es da eine Aufpasserin.
 
Wo kämen wir denn da hin, wenn wir in Bayern einem katholischen Kindergarten den Namen „St. Josef“ geben.
 
Das hat man doch tatsächlich im bayerischen Essenbach versucht. Man wollte ein Kinderhort (KATHOLISCH) diesen Namen geben.
 
Glücklicherweise gibt es in Essenbach eine türkisch-stämmige Gemeinderätin, die dies zu verhindern wusste.
 
Wir benennen jetzt alle Kindergärten/Kinderhorte/Schulen in
Allgemeine landestypische Institute“ um.
 
In Essenbach steht das AKW Isar. Wahrscheinlich deshalb die „verstrahlte Entscheidung“.
 
Stadtwappen von Essenbach
Die deutsch-türkische Gemeinderätin hat noch viel Arbeit vor sich. Das Kreuz aus dem Stadtwappen muss weg. Sterne können bleiben.
Quelle: Essenbach.de
 
Siehe auch
Passauer Neue Presse


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.