SPD-Rödermark fragt an. Kindergärten und Kinderkrippen

Weiteres zu dem Thema
Der Magistrat macht was er will
 

1. Die Stadtverordnetenversammlung hält an dem im Konsolidierungskonzept 2013 unter TOP 7.1 am 4.12.12 beschlossenen Konsolidierungsvolumen im KiTa-Bereich fest.
 
2. Alle unter §2 Benutzungsgebühren der „Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen“ aufgeführten Betreuungsarten sollen maßvoll angehoben werden. (Halbtags-Platz 100,-€ statt bisher 80,-,€ 2/3-Platz 140,- € statt bisher 122,- €, Ganztagsplatz 180,- € statt bisher 151,- €. Für die Betreuungszeit von 7:00 Uhr bis max. 17:00 Uhr sollen keine Randzeiten gesondert berechnet werden. Die Geschwisterregelung bleibt erhalten.
 
3. Für die U3-Plätze (Kinderkrippen) sollen sich die Gebühren von bisher 220 auf 260€ erhöhen. Das entspricht dem Betrag, der bisher schon von den Freien Trägern erhoben wird. Zusammen mit den Freien Trägern und den Eltern sollen in 2013 eventuelle Änderungen erörtert werden.
 
4. Vor allen Entscheidungen sind die Elternvertreter zu beteiligen.
 
5. Die Gebühren für die Hortplätze sollen ab 01.03.2013 von 141 € auf 160 € steigen. Eine entsprechende Elternanhörung ist durchzuführen.
 
6. Der Magistrat wird beauftragt, zur Erreichung der Einsparvorgabe für das Jahr 2013 und die Folgejahre ergänzende Modelle auszuarbeiten und so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Neuregelung spätestens zum neuen Kindergartenjahr (August) in Kraft treten kann. Hierbei sind insbesondere folgende Varianten zu prüfen:
a) Grundzeiten/Randzeiten
b) Lineare/prozentuale Erhöhung
c) Sozial gestaffelte Gebühren
 
Hervorhebung durch den Autor.
Der ganze Antrag bei bgb.roedermark.

Die Fragen der SPD-Rödermark zu diesem Antrag

Der Antrag wurde einstimmig von allen Fraktionen angenommen. Es wurden Zusagen – die ganz erheblich für die Zustimmung einzelner Fraktionen war – gemacht.
Insofern stehen die Fraktionen – aber auch die Stadt Rödermark – bei den Eltern ohne Wenn und Aber im Wort.
Wir fragen daher:
 
1. Hat der Magistrat bereits ergänzende Modelle gemäß Ziffer 6 des Beschlusses vom 7.12.12 ausgearbeitet?
Wenn ja: Wie sehen diese Modelle/Varianten aus?
Wenn nein: Warum wurden diese noch nicht erarbeitet und bis zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen?
 
2. Wurden zu Punkt 3 des Beschlusses vom 7.12.2012 Änderungen mit den Eltern und Freien Trägern erörtert?
Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
Wenn nein: Wann ist dieses beabsichtigt?
 
3. Fand bereits eine Einbeziehung der Elternvertreter gemäß Ziffer 4 des Beschlusses vom 7.12.12 statt?
Wenn ja: Wann und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein: Warum ist dieses bisher nicht erfolgt?
 
4. Hat eine Elternanhörung zur Erhöhung der Kosten in den Hortplätzen vor dem 1. März 2013 gemäß Ziffer 5 des Beschlusses vom 7.12.12 stattgefunden?
Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
Wenn nein: Was sind die Gründe hierfür?
 
Hier die ganze Anfrage der SPD-Rödermark

 
 
Der Termin August ist schon jetzt kaum haltbar. Laut Terminkalender bei bgb.roedermark ist nach dem Juni die nächste Stadtverordnetenversammlung im September.
 

….Eine entsprechende Elternanhörung ist durchzuführen…..

Ist das bereits geschehen?
 
 
Siehe auch
» FDP zu: „BM Kern macht seine Hausaufgaben nicht.“
» Frage zu einer kernigen Bemerkung
» Magistrat macht was er will
» Anträge der Koalition zur StaVO 25.06.2013
» Umsetzung politischer Initiativen und Beschlüsse
» FDP-Rödermark. Anträge/Anfragen
» SPD-Fraktion startet Antragsinitiative


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.