
Eingeschränkter Regelbetrieb an den
Rödermärker Kindertagesstätten ab dem 02.06.2020
Sachverhalt:Aufgrund von Paragraph 2 der zweiten Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13.03.2020 wurden alle Kindertagesstätten in den Kommunen ab dem 16.03.2020 zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus (COVID-19) für die allermeisten Kinder geschlossen(„Shutdown“). Am 26.05.2020 hat die Stadt Rödermark durch Schreiben („Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertagesstätten in Rödermark“–Zeichen II/4/1 Me/KI) sowie entsprechender E-Mail der Ersten Stadträtin die Eltern von Kita-Kindern darüber informiert, dass „[…] eine Öffnung der Kindertagesstätten […] vom Land zum 02.06.2020 vorgesehen […]“ ist1. In diesem Schreiben vom 26.05.2020 werden die Eltern „[…] um kurzfristige Mitteilung des Betreuungsbedarfes für den Monat Juni 2020 […]“ gebeten. Als Ausschlussfrist für diese geforderte Rückmeldung (d.h. Eingang per E-Mail oder Brief bei der Leitung der jeweiligen Kindertagesstätte) des Betreuungsbedarfes wurde den Eltern Donnerstag, der 28.05.2020, um 09:00h mitgeteilt.
Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:
1) Hält die Stadt Rödermark eine ausschließende Rückmeldefrist für die Eltern zur Meldung des individuellen Betreuungsbedarfes für den Monat Juni 2020 von Dienstag, 26.05.2020 um ca. 12:30h (Zugang des .docx-Rückmeldebogens per E-Mail) bis Donnerstag, 28.05.2020 um 09:00h für ausreichend und angemessen. Die gesamte Anfrage bei der FDP-Rödermark.
Weitere Anfragen/ Abtworten zu Stadtverordnetenversammlungen
Rödermark intern.
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