PM CDU Rödermark. Katholischen Kitas in Rödermark müssen erhalten bleiben!

Pressemeldung CDU Rödermark
Pressemeldung CDU Rödermark

Pressemeldung der CDU Rödermark vom 25.01.2022
Die beiden katholischen Kitas in Rödermark müssen erhalten bleiben!

Das Bistum Mainz hat 2021 angekündigt, die Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinden für seine Kindertagesstätten in einen Kita-Zweckverband zu überführen. Durch diese Umstrukturierung und die damit verbundenen Einsparungen ist der Bestand der beiden katholischen Kindertagesstätten Rödermarks gefährdet.

„Es sollte sowohl die Vielfältigkeit des Kinderbetreuungsangebots in Rödermark als auch die lange und bedeutende Tradition der christlichen Trägerschaft erhalten bleiben. Unser Ziel ist nicht die Übernahme der Kindergärten durch die Stadt.“ stellt der CDU-Vorsitzende in Rödermark
Ralph Hartung klar.

Die CDU Rödermark fordert, dass die Stadt die Erhaltung der beiden Kindergärten sicherstellt, diese aber in der Trägerschaft eines katholischen Zweckverbands oder einer anderen christlichen Vereinigung belässt.

„Uns ist klar, dass zur Verwirklichung dieses Ziels auch eine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt erforderlich sein wird. Wir sind zu dieser Unterstützung bereit.“ erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Gensert.

Siehe
» Der Antrag (Resolution?).


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Fragen/Antworten zu „Regelbetrieb an den Kindertagesstätten „

Regelbetrieb Kita
Regelbetrieb Kita

Eingeschränkter Regelbetrieb an den
Rödermärker Kindertagesstätten ab dem 02.06.2020

Sachverhalt:Aufgrund von Paragraph 2 der zweiten Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13.03.2020 wurden alle Kindertagesstätten in den Kommunen ab dem 16.03.2020 zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus (COVID-19) für die allermeisten Kinder geschlossen(„Shutdown“). Am 26.05.2020 hat die Stadt Rödermark durch Schreiben („Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertagesstätten in Rödermark“–Zeichen II/4/1 Me/KI) sowie entsprechender E-Mail der Ersten Stadträtin die Eltern von Kita-Kindern darüber informiert, dass „[…] eine Öffnung der Kindertagesstätten […] vom Land zum 02.06.2020 vorgesehen […]“ ist1. In diesem Schreiben vom 26.05.2020 werden die Eltern „[…] um kurzfristige Mitteilung des Betreuungsbedarfes für den Monat Juni 2020 […]“ gebeten. Als Ausschlussfrist für diese geforderte Rückmeldung (d.h. Eingang per E-Mail oder Brief bei der Leitung der jeweiligen Kindertagesstätte) des Betreuungsbedarfes wurde den Eltern Donnerstag, der 28.05.2020, um 09:00h mitgeteilt.

Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 I GO der STAVO, i.S.d. § 50 II HGO, an:
1) Hält die Stadt Rödermark eine ausschließende Rückmeldefrist für die Eltern zur Meldung des individuellen Betreuungsbedarfes für den Monat Juni 2020 von Dienstag, 26.05.2020 um ca. 12:30h (Zugang des .docx-Rückmeldebogens per E-Mail) bis Donnerstag, 28.05.2020 um 09:00h für ausreichend und angemessen. Die gesamte Anfrage bei der FDP-Rödermark.

Weitere Anfragen/ Abtworten zu Stadtverordnetenversammlungen


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Kitas in Rödermark mit eingeschränkte Regelbetreuung. Nachtrag

Notbetreuung in der KiTa
Notbetreuung in der KiTa

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Nachtrag
[..]Die Gebühren für April und Mai sind ausgesetzt. Auch die Gebühren für den Juni werden zunächst ausgesetzt, da sind sich die Kommunen kreisweit einig. Weitere Entscheidungen zu den Gebühren müssen in der Stadtverordnetenversammlung getroffen werden, da sie die Gebührenverordnungen der KiTas betreffen. [..]So zu lesen auf einer Mitteilung der Stadt Rödermark. Quelle

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In den Kitas beginnt nach Pfingsten die eingeschränkte Regelbetreuung. Heißt im Klartext: Auch Eltern, die nicht in den systemrelevanten Berufen arbeiten und bisher keinen Anspruch auf Notbetreuung hatten, können ab 2. Juni ihre Kinder in die Kindertagesstätten bringen. Weiter bei OP-Online.

Siehe auch
» Eingeschränkte Regelbetreuung in den Rödermärker Kitas nach Pfingsten

Dort kann man u.a.lesen, dass für die Gebührenregelung auch nach Monaten noch keine endgültige Entscheindung herbergeführt wurde.
[..] Im April und Mai waren sie für Kinder, die nicht die Notbetreuung in Anspruch nehmen konnten, ausgesetzt worden. Wie die weitere Regelung zu den Gebühren für den Juni aussieht, ist noch nicht entschieden. [..]
Wahrscheinlich will der Magistrat keine eigene Entscheidung treffen und wird abwarten, was andere entscheiden und man dann diese Entscheidung für Rödermark übernehmen kann. 🙁

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Könnte sein, dass „ausgesetzte“ Betreuungsgebühren gezahlt werden müssen. Schlimmstenfalls …

Hier geht es um Ihr Geld.
Hier geht es um Ihr Geld.

Zu den Anfragen der FDP Rödermark an den Magistrat.

  • Betreuungsgebühren: In einem Elternbrief hatte der Magistrat der Stadt Rödermark mitgeteilt, dass die Betreuungsgebühren nach dem Monat April nun auch für den Monat Mai ausgesetzt werden. „Ausgesetzt“ ist aber nicht „gebührenbefreit.
  • Grundsteuer: Wir haben daher beantragt, mindestens bis Anfang August mit der Einforderung der höheren Grundsteuerbeträge zu warten, je nach Situation auch noch bedeutend länger nur nach dem alten Steuersatz einzuziehen.

Lesen Sie den Artikel bei der FDP Rödermark.
 
Es wäre nicht schlecht, eine Niederschrift der Sitzung zu erhalten.