Kleiderladen Rödermark. Einkaufen mit Sozialschein oder dem Rödermarkpass
Wer kann (darf) (sollte) in den DRK Kleiderläden einkaufen? Hierzu ein Artikel aus der Presse, dem man dies nicht genau entnehmen kann.
Hier gibt’s nicht nur Kleidung, wie der Name vielleicht suggeriert, sondern vieles mehr für den täglichen Bedarf. Ware abgeben kann jeder Bürger, der etwas gut Erhaltenes übrig hat. Die Sachen werden nicht verschenkt: Einkaufen – zu Preisen von 50 Cent bis maximal 5 Euro – kann hier jeder Mensch, der einen Sozialschein oder den Rödermark-Pass besitzt. Den gibt es gegen Vorlage des Sozialscheines in den Rathäusern von Ober-Roden und Urberach. Er erleichtert nicht nur den Einkauf im Kleiderladen, sondern bringt zusätzlich Vergünstigungen in der Kulturhalle und erlaubt den Einkauf im Rödermärker Brotkorb.
Quelle: OP-Online
Hervorhebung durch den Admin.
Webseite der Stadt Rödermark
Für Rödermark-Pass Inhaber gibt es alle drei Monate einen Gutschein in Höhe von 20 €. Ansonsten werden die gespendeten Sachen für 1 – 5 € verkauft. Den Rödermark-Pass bekommen ALG I+II und Sozialhilfeempfänger beim Sozialdienst (siehe Kasten rechts), bitte bringen Sie einen aktuellen Bescheid mit. Lesen Sie weiter bei der Stadt Rödermark
Das schreibt das Rote Kreuz zu den DRK-Kleiderläden
[..]Eine wahre Fundgrube für kostenbewusste Menschen und alle sonstigen Schnäppchenjäger.[..]
und weiter
[..]Die DRK-Kleiderläden stehen allen offen!
Unsere DRK-Kleiderläden befinden sich „mitten im Leben“, das heißt in guter und zentraler Einkaufslage. Sie unterscheiden sich daher deutlich von den Kleiderkammern und bieten Ihnen eine angenehme und entspannte Einkaufsatmosphäre. Ein Nachweis der Bedürftigkeit wird nicht verlangt, so dass alle Kunden ganz unbeschwert einkaufen können. Benötigen Sie einen Rat, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen vor Ort gerne zur Seite und kümmern sich um Ihr Anliegen. Außerdem finden Sie viele wichtige Informationen zu weiteren sozialen DRK-Angeboten zur Auslage in unseren Geschäften.[.]
Quelle: Deutsches Rotes Kreuz
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.