Klimaschutzpreis der Stadt Rödermark. 500,00 € für den Gewinner? Gibt es auch ein Tontäfelchen?

Die Stadt Rödermark sucht Bürgerinnen und Bürger, die in Ihrem Zuhause bereits Maßnahmen zum Klimaschutz und der Gebäudemodernisierung umgesetzt haben. Mit dem Wettbewerb sollen beispielhafte Klimaschutzhaushalte in Rödermark und das vielseitige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern gewürdigt werden. Dazu verleiht die Stadt Rödermark erstmalig die „Klima-Auszeichnung Rödermark“.

Dem Gewinner winken 500 € für die Haushaltskasse, gesponsert von der Sparkasse Dieburg. Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss bis zum 21. Oktober 2018 ein vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen und mit entsprechenden Nachweisen der Umsetzung eingereicht werden (Informationen dazu im Bewerbungsbogen). Weiter bei der Stadt Rödermark.

Geld gibt es. Was ist mit dem Tontäfelchen für die Hauswand?
Dem Gewinner winken 500 € für die Haushaltskasse, gesponsert von der Sparkasse Dieburg. Schön! Sparkasse liefert. Jetzt sollte sich die Stadt mal an den Beschluss der Tontäfler aus 2012 erinnern.
[..]Vorstellbar wäre, den ermittelten Preisträgern als Anerkennung unter anderem eine entsprechend gestaltete Tontafel zum Anbringen an der Hauswand zu überreichen.[..] Quelle bgb-roedermark.de

Siehe
» Hier die Niederschrift der Stavo vom 6.12.2011
» Tontäfelchen lebt noch


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?