Leinenzwang. Rödermark ab 01.03.2018 bis 15.06.2018. Rodgau ab 15.02.2018

Rödermark Leinenzwang. Ab 01.03.2018 bis 15.06.2018
Wer im Breidert mit seinem Hund im Wald spazieren geht, ist sehr schnell ohne es zu wissen, im Rodgau. Hier weichen die Zeiten für eine Anleinpflicht zu denen aus Rödermark ab. Leinenpflicht im Rodgau bereits ab dem 15.02.2018
Satzung für Rödermark
SATZUNG über den Leinenzwang für Hunde während der Setz- und Brutzeit
§ 1 Verpflichtung
(1) Aufgrund des § 27 Abs. 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Betreten der freien Landschaft, Satzung über das Verhalten in der Flur) wird hiermit die Verpflichtung ausgesprochen, während der in § 3 bestimmten Zeit Hunde in den nach § 2 bestimmten Gebieten an der Leine zu führen.
(2) Die zulässige Höchstlänge der Leine beträgt 5 Meter.
(3) Die Verpflichtung nach Abs. 1 und 2 richtet sich an die Person, die den Hund hält sowie an die Person, die zum maßgeblichen Zeitpunkt die tatsächliche Gewalt über den Hund ausübt.
§ 2 Bereiche
Die Anleinpflicht gilt in Bereichen der Feld- und Flurgemarkung, die im Anhang dieser Satzung kartografisch dargestellt und mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind. Die anliegende Karte im Anhang ist Bestandteil der Satzung.

Hier die ganze Satzung.

Die kartografische Darstellung der Bereiche, in der die Anleinpflicht einzuhalten ist, steht hier zum Download bereit.

Webseite der Stadt Rodgau

Die Stadt Rodgau weist auch in diesem Jahr wieder auf die Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere hin. Die dort geregelte Anleinpflicht gilt während der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit vom 15. Februar bis 15. Juni jeden Jahres außerhalb der bebauten Bereiche in der gesamten Feld- und Flurgemarkung. Quelle: Rodau.de

Nachtrag
Am 22.02.2018 auch Thema bei OP-Online.
 
Die zum download angebotene Karte ist kaum zu gebrauchen. Einfach nur Mist.


Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Gespräch zwischen Jagdpächter und Hundehalter

Haben Jäger / Jagdpächter ein Problem mit Hunden.
Gespräch mit einem Jagdpächter.

Ab dem 1.2.2013 wurden in unserem Gebiet 17 Wildtiere (Rehe?) überfahren und 3 Wildtiere (Rehe?) von Hunden gerissen.
Die Ursachen dafür, dass Wildtiere auf die Fahrbahn laufen, sind vielfältig. Nicht nur Hunde kommen als Verursacher in Betracht. Auch die mit Stirnlampen illuminierten Jogger scheuchen die Wildtiere auf und können das Wild auf die Straße treiben. Radfahrer und  Mountainbiker in frühen Morgenstunden/späten Abendstunden bringen wegen der Beleuchtung keine Ruhe für die in der Natur lebenden Tiere. Auch die mit lustigen Halsbändern versehenen Hunde, die dadurch für das Wild wie vierbeinige Aliens daherkommen, sind eine Gefahr. Das Wild wird meistens nicht gehetzt, sondern aufgescheucht. Aufgescheucht durch sporttreibende Menschen oder herumlaufende Hunde.

Aber auch für den Jäger/Jagdpächter ist ein friedliches Zusammenleben mit den Hundehaltern gewollt. Hunde mit nicht beherrschbarem Jagdtrieb sollte man an der Leine halten. Damit diese Hunde auch einmal so richtig laufen können, kann sich der Hundehalter auf das Fahrrad setzen und den Hund an der Leine mitführen.

Die Brut- und Setzzeit sollte, so wie vom NABU gefordert, verschoben werden. Auch die Leinenpflicht in der gesamten Gemarkung in dieser Zeit ist zu befürworten. Hundewiesen sind auch von den Jagdpächtern / Landwirten der Stadt vorgeschlagen worden. Wird von der Stadt wohl nicht weiter verfolgt. (Siehe Bemerkung zur Haftung hier)

Ein Hundeführerschein sollte jeder Hundehalter haben, der seinen Hund OHNE Leine in Wald, Feld und Natur ausführt.

Siehe auch
Rödermark Gespräche zum Thema Hund


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.