Pkw-Maut nach EuGH-Urteil vom Tisch
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Berlin: (hib/HAU) Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) am 18. Juni 2019 ist die Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) „in der in den deutschen Gesetzen vorgesehenen Form“ vom Tisch. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11867) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11413). Alle Arbeiten zur Einführung einer Infrastrukturabgabe in Deutschland seien noch am 18. Juni 2019 gestoppt worden, heißt es. Das Urteil sei jedoch keine grundsätzliche Absage an die Nutzerfinanzierung, die in rund 20 EU- Mitgliedstaaten umgesetzt und auf europäischer Ebene weiter diskutiert werde, schreibt die Regierung. So würden die Pläne der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Revision der Eurovignetten-Richtlinie die Ausweitung des Anwendungsbereichs unter anderem auf Pkw vorsehen. Die EU-Kommission wolle mit der Revision zudem erreichen, dass zeitbezogene Vignettensysteme durch streckenbezogene Mautsysteme für alle Fahrzeuge mittelfristig ersetzt werden, heißt es in der Antwort.
Was die vor der EuGH-Entscheidung erfolgte Vergabe von Aufträgen für die Kontrolle und für die Erhebung der Infrastrukturabgabe angeht, so begründet dies die Regierung mit der Zielstellung, Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe so schnell wie möglich für den Bund sicherzustellen. Zum Zeitpunkt des Zuschlags sei offen gewesen, wann das Urteil ergehen würde, heißt es in der Vorlage. Eine Urteilsverkündung hätte den Angaben zufolge ab dem Antrag des Generalanwalts im Februar 2019 bis zu einem Jahr dauern können. „Wäre der Auftrag erst nach einer Klageabweisung durch den EuGH vergeben worden, hätte dies zu einer verspäteten Einführung der Infrastrukturabgabe und zu erheblichen Einnahmeausfällen für den Bundeshaushalt und die Finanzplanung geführt“, schreibt die Regierung.
Rödermark ist auf einen Schlag mindestens 25.000.000,00 € an Kosten los!
Ein genialer Schachzug vom scheidenden Bürgermeister. Man kann sagen: „Rödermark ist unter den dritten Rettungsschirm geschlüpft.“ Was ist passiert?
Dass Rödermark im Straßenbau einen Investitionsstau von ca. 25 Mio. Euro vor sich herschiebt und ein Konzept für den Abbau dieser Kosten nicht sichtbar ist, dürfte bekannt sein. Nun hat man diese Kosten ganz einfach auf Dritte übertragen.
Rödermark hat sein Straßennetz verkauft. Da es sich um einen sehr hohen Millionenwert (nicht der Kaufpreis) handelt, musste das Vorhaben EU-weit ausgeschrieben werden. Ein italienischer Betreiber, der bereits in verschiedenen EU-Ländern Straßennetze mit Mautstraßen unterhält, hat letztendlich den Zuschlag bekommen. Das vorgelegte Konzept und die niedrigen Kosten für die Bürger haben überzeugt. Der Verkaufspreis für das Straßennetz beträgt 1,00 €. Zusätzlich erhält Rödermark eine jährliche Dividende und 70% der Bußgelder verbleiben in Rödermark. Die bereits bestehenden Instandhaltungskosten und Folgekosten sind jetzt Sache des Betreibers. Vom Betreiber wird garantiert, dass mindestens 3,5 Mio. € jährlich in den Straßenerhalt investiert werden. Überwachen der Mautpflicht sowie Eintreiben der Bußgelder ist Sache der Stadt.
Ab Mitte 2020 wird für die Benutzung der Ortsstraßen eine jährliche Mautgebühr erhoben. Die Mautgebühr, für jedes Auto und motorisiertes Zweirad zu entrichten, bewegt sich für die Rödermärker in etwa in der Größenordnung, die man über einen Straßenbeitrag oder über die Grundsteuer hätte zahlen müssen. Die niedrigen Jahreskosten (ca. 150€ je Auto, 80€ je motorisiertes Zweirad) sind nur deshalb möglich, weil auch Ortsfremde die Maut zu entrichten haben.
Die Preise für eine Vignette mit Gültigkeit für einen Tag, mehrere Tage und einen Monat sind noch nicht genau bekannt.
Sorge derjenigen, die Rödermark nicht besuchen, sondern nur durchfahren wollen und dafür eine Maut zu entrichten hätten, ist unbegründet. Rödermark kann bereits heute schon über Bundesstraßen, Landes- und Kreisstraßen elegant umfahren werden.
Es ist nicht geplant, das Einhalten der Mautpflicht über einen elektronischen Weg zu überwachen. Das Ordnungsamt wird das Einhalten der Mautpflicht durch Augenschein überwachen. Hohe Bußgelder sollten jeden davon abhalten, ohne gültige Vignette in den mautpflichtigen Ortsbereich einzufahren.
Ein zusätzliches Schmankerl hatte sich Bürgermeister Kern sich bis zum Ende seines Vortrags vorbehalten. Das Parkplatzproblem. Da die Nutzer der Parkplätze vielfach aus der Umgebung kommen und mehr als 8-Stunden dort verbleiben, ist eine einfache Überprüfung der Mautpflicht möglich. Bürgermeister Kern erhofft sich dadurch, dass sich das Parkplatzproblem langsam aber sicher von selbst erledigt.
Vignetten sind in den ausgewiesenen Geschäften und über das Internet zu erwerben. Mit den Betreibern der größeren Geschäfte wie Aldi, Lidl, Kaufland u.v.a.m wurden bereits positiv verlaufende Verhandlungen geführt, damit dort Automaten zum Entrichten der Mautgebühr aufgestellt werden können.
So ganz nebenbei wurde noch eine Bemerkung abgegeben, die zwar das ganze Projekt nicht zum Scheitern bringen wird, aber als Wermutstropfen bezeichnet werden kann. Sollte es ein Straßeninvestitionsprogramm geben und Rödermark aufgrund der neuen Gegebenheiten nicht in den Genuss der Förderung kommt, muss Rödermark den Förderbetrag dem Betreiber zahlen.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Lkw-Maut auf Bundesstraßen verteuert Logistik um 2 Mrd. Euro jährlich
Berlin / Bonn / Frankfurt/M. / Hattersheim/M., 27.03.2018 (PresseBox) – Trotz zunächst unveränderter Mautsätze wird die regionale Ausweitung der Lkw-Maut auf zusätzliche 40.000 Bundesstraßenkilometer ab dem 1. Juli 2018 zu einem erheblichen Kostenschub im Straßengüterverkehr in Höhe von bis zu 2 Milliarden Euro jährlich führen. Hierauf weisen der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) sowie der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hin.[..] Quelle www.pressebox.de
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
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