Nein, mir ist kein Danksagung bekannt

Ordnungsamt
Ordnungsamt

Warum sollte er auch; der Bürgermeister aus Messel. Es handelt sich um einen ganz normalen Deal.
Kann man ein „quid pro quo“ erwarten? Z.B. Ortsumgehung Urberach. Glaube ich kaum. Ich glaube, beide wollten davon profitieren und ohne weiteren Hintergedanken seitens Messel.

Dass die Zusammenarbeit Vorteile für Rödermark bringt, wage ich zu bezweifeln.

Ob der Bürgermeister von Messel den Deal in seiner wöchentlichen Ansprache an die Bürger, womit der Bürgermeister von Messel auch außerhalb von Wahlen die Bürger sehr gut über das Verwaltungsgeschehen informiert, erwähnt hat, können Sie selber überprüfen.

Hier das Videoarchiv des Bürgermeisters von Messel mit seinen wöchentlichen Ansprachen an die Bürger von Messel

Ganz vergessen. Um was geht es eigentlich?
Auf meinen gestrigen Artikel gab es Anfragen per Mail. Ich will da nicht tiefer einsteigen und es bei den wenigen Worten belassen.

Siehe auch
» Einsatz der Ordnungspolizei Rödermark in Messel.
» Das Konzept des Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirks


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Ortsumgehung Urberach (K/L-Trasse) . Messels Bürgermeister sieht positives.

Ortsumgehung K/L-Trasse
Ortsumgehung K/L-Trasse Bildquelle

[..]Er las in der Zeitung von der Ortsumgehung Urberach, dass die Version der 70er Jahre in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wurde. Urberach würde die K-L-Trasse zur Umfahrung von Urberach wieder forcieren. Ob dem Bgm hierzu etwas bekannt ist. BGM: Es gab vor einiger Zeit einen Runden Tisch, in dem ein Gutachten vorgestellt wurde, dass man möglicherweise vor dem Heimkehrerplatz eine Abzweigung Richtung L 3317 machen könnte, welche sich für Messel positiv auswirken würde[..]. Quelle: Messel Gemeinderat Protokoll 30.09.2020

In zwei Tagen, drei offene Feuerstellen im Breidert.

Feuerstelle im Breidert.
Feuerstelle im Breidert.

Bis zu einem Waldbrand ist es kein weiter Weg.

Am 3.7. und 4.7. offene Feuerstelle mit noch glühende Asche in der Hütte am BraaredBernsche. Von einer dritten im Breidert wurde mir am 4.7. berichtet. Waldrand Richtung Birkenweg.
Nicht die „relativ ordentlich“ abgestellten Hinterlassenschaften einer kleinen Feier bringen mich auf die Palme. Das Feuer ist es. Wissen die dort feiernden „Mitbürger“ eigentlich, was man im Wald mit einer offenen Feuerstelle alles anrichten kann? Dass diese „Bürger“ nach dem Alkoholgenuss (an beiden Tagen eine Flasche Jack Daniel`s) Vorsicht walten lassen, kann man allerdimgs kaum erwarten. Zeigt sich auch darin, dass man das Feuer in der Hütte nicht gelöscht hat.

Kann man von den Mitarbeitern des Ordnungsamts so ohne weiteres erwarten, dass die an den Wochenenden (in der Ferienzeit öfters) dort Streife fahren? Zwischen 8:00h und 19:00h wird es dort nicht zu solchen Aktionen kommen. Es wäre wohl die Zeit zwischen 22:00h und 02:00h.

Aus freien Stücken wird sich (mit Fug und Recht) kaum ein Arbeitnehmer bereit erklären, Zusatzstunden in den Abendstunden/Nachtstunden und zusätzlich mit erhöhtem Sicherheitsrisiko und ohne gute Bezahlung abzuleisten. Aber was schreib ich da? Ist ja eigentlich alles geklärt. Man muss nur ein wenig am Tourenplan ändern und dann könnte es besser werden.

In der Stadtpost war zu lesen, dass bereits in den Abendstunden und Wochenenden Streife gefahren wird. Man sollte das Breidert in die Tourenplanung aufnehmen.
[..]Das Personal wird von der Stadt Rödermark gestellt. Die Ordnungsamtsmitarbeiter sind dann in beiden Kommunen unterwegs, auch abends und an Wochenenden. .[..] Quelle: Stadtpost
Zu klären: Ist mit Abendstunden die Zeit zwischen 18:00h und 24:00 h gemeint?

Wenn wir schon mal bei Messel und der „interkommunalen Zusammenarbeit“ sind.
[..]Für die Gründung des Verwaltungsbehördenbezirks erhält die Stadt Rödermark innerhalb der ersten fünf Jahre eine Landesförderung in Höhe von 50.000 Euro. Außerdem zahlt Messel für die Dienstleistung an Rödermark Geld, spart im Gegenzug aber auch Geld.[..] Quelle: Stadtpost

Fördergelder. 25.000,00€ oder 50.000,00€?
Bekommt Rödermark die 50.000,00, oder werden die auf die zwei teilnehmenden Kommunen aufgeteilt?
[..]Die Fördersumme beträgt pro Kommune 25.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung dieser interkommunalen Zusammenschlüsse ist die Zusammenarbeit von mindestens zwei Kommunen.[..] Quelle: Kommunalbrief

Siehe auch
» Zustand BraaredBernsche
 

NACHTRAG zu den Fördergeldern.
Dürfte sich geklärt haben. Rödermark bekommt, so am 6.7.2020 auf der Webseite der Stadt zu lesen, Fördergelder in Höhe von 50.000,00 €.

Das Zusammenlegen von Behörden soll dazu führen, Verwaltungshandeln zu optimieren und Kosten einzusparen. Zudem wird diese Form der Zusammenarbeit vom Land finanziell unterstützt. Für die Gründung des Verwaltungsbehördenbezirks erhält die Stadt Rödermark innerhalb der ersten fünf Jahre eine Landesförderung in Höhe von 50.000 Euro.

Quelle: Stadt Rödermark.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Einsatz der Ordnungspolizei Rödermark in Messel. Fördergelder beantragen.

Fördergelder beantragen.
Fördergelder beantragen.

Rödermärker Ordnungsamt fährt in Messel Streife.


Für die Bildung des Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk ist die Einbindung (Zustimmung) der Stadtverordmnetenversammlung NICHT erforderlich.
Der Magistrat benötigt die Zustimmung der Stadtverordneten für die Beantragung von Fördergeldern für den vom Magistrat eingeführten Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk


Durch Magistratsbeschluss vom 17.12.2019 wurde die Gründung eines gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk (§ 85 HSOG) zwischen der Stadt Rödermark und der Gemeinde Messel beschlossen.

Die gesetzliche Grundlage ist der § 85 des HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung).

Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit wird die Einrichtung eines gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirks mit Fördergeldern i.H.v.

50.000 € (5 x 10.000 € für 5 Jahre) durch das Land Hessen unterstützt.

Voraussetzung dafür ist, dass beide Kommunen eine Ersparnis in Höhe von mindestens 15 % ihrer Aufwendungen der laufenden Verwaltung, in den einzelnen Maßnahmen nach Hundeverordnung, Überwachung Gaststätten und Spielhallen usw., nachweisen können und dass der Bezirk mindestens 5 Jahre Bestand hat.

Nachdem ermittelt wurde, dass die Voraussetzungen erfüllt werden können und das Regierungspräsidium die Zustimmung zur Bezuschussung signalisiert hat, ist gemäß Förderrichtlinien des Landes ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.

Für den Verwaltungsbehördenbezirk erhält die Stadt Rödermark von der Gemeinde Messel eine jährliche Zahlung von 27.244,80 € – Kostenfaktor einer Halbtagskraft nach EG 9 aus der Personalkostentabelle des Landes Hessen vom 08.05.2017 inkl. der Büroausstattung.

Die Erträge aus dem Ordnungsbehördenbezirk (Verwarngelder, Bußgelder usw.) und die Aufwendungen (Personalkosten, Sachkosten) werden im Verhältnis der Einwohnerzahlen (Hauptwohnsitze) zueinander aufgeteilt, aktuell im Verhältnis

87,3 % Anteil Rödermark (28.071 Hauptwohnsitze), 12,7 % Anteil Messel (4.090 Hauptwohnsitze zum 31.12.2018).
Quelle: bgb.roedermark.de



Ohne Einbindung der Stadtverordneten wurde vom Magistrat – ein gemeinsamer Verwaltungs-und Ordnungsbehördenbezirk (Messel,Rödermark) – gegründet.
In einem Antrag der FWR und FDP zu -Fördergelder- wurde ausdrücklich erwähnt, dass der Beschluss OHNE Mitwirkung der Stadtverordneten gefasst wurde.

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass der Magistrat ohne Abstimmung bzw. Einbindung sowie ohne Information der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 17.12.2019 die Gründung eines gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk (§ 85 HSOG) zwischen der Stadt Rödermark und der Gemeinde Messel beschlossen und den entsprechenden Vertrag mit der Gemeinde Messel bereits Ende Januar 2020 öffentlichkeitswirksam unterschrieben und besiegelt hat. FDP Rödermark.de

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass basierend auf einem Magistratsbeschluss ohne Mitwirkung der Stadtverordnetenversammlung die Stadt Rödermark mit der Kommune Messel einen gemeinsamen Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk vertraglich vereinbart hat. FWR Rödermark

Mit jeweils einem Antrag wollen FDP und FWR sicherstellen, dass die Stadt Rödermark die Förderungsgelder in Höhe von € 50.000 beantragt.

Bemerkung. Für das Einrichten eines -gemeinsamer Verwaltungs- und Ordnungsbehördenbezirk- ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung nicht erforderlich.

Siehe auch
» 14.12.2014 Auf Streife im Verbund. Besiegelt. Polizeihelfer-Kooperation zweier Nachbarn (Dietzenbach, Rödermark)
Dreieich Zeitung vom 14.12.2014
 
» 13.02.2020 Wird an Wochenenden und abends Streife gefahren?
» 19.02.2020 Groß-Klein: Eine Streife für zwei Kommunen. Seite 3.
» 19.02.2020 Geld ist ja jetzt genug da.
» 29.02.2020 12 %-Punkte Grundsteuer B mehr für ein Prestigeprojekt.
» 10.03.2020 Ärger mit dem Ordnungsamt.
» 04/12 Fördergelder. 25.000,00€ oder 50.000,00€?
» 03.06.2020 Raserei auf Rödermarks Straßen.
» 04.07.2020 Etwas zu den Fördergeldern. 25.000,00€ oder 50.000,00€

» Beschluss der Gemeindevertretung Messel