Aus erzbistum-koeln.de
Für den Ernstfall gut vorbereitet zu sein, ist eine wichtige Entscheidung zur Vorsorge für Sie und Ihre Angehörigen!
Wir freuen uns, Ihnen die von der „berufundfamilie Service GmbH“ erarbeitete Notfallmappe als Download zur Verfügung stellen zu können. Mithilfe dieser Mappe werden Ihre persönlichen Daten, Verfügungen und Dokumente so sortiert, dass Angehörige oder andere Personen Ihres Vertrauens im Ernstfall sofort Zugriff auf alle wichtigen Unterlagen bekommen.
Denn im Notfall fehlen meist die Zeit und die erforderliche Ruhe zum Suchen! www.erzbistum-koeln.de
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?