Radweg in Waldacker
Ich komme von Ober-Roden und fahre mit dem Fahrrad durch Waldacker nach Dietzenbach. Bis zu diesem kaum sichtbaren Schild kann der Radfahrer den Gehweg mitbenutzen. An jeder neuen Einmündung wird die Erlaubnis mit dem Zusatzschild „Radfahren erlaubt“ im Zusammenspiel mit dem Gebotsschild „Gehweg“ erteilt.
Um einen Fußweg gleichzeitig als Radweg ausweisen zu können, muss die Breite des Verkehrsweges mindestens 2,50 Meter betragen. Siehe Wikipedia. An der im Foto angegebenen Stelle ist der Verkehrsweg 2,80 Meter und entspricht damit den Vorgaben.
Ich muss zugeben, ich bin auf das obige Schild hereingefallen und habe mich verkehrswidrig verhalten. Man kann TAGSÜBER schemenhaft das Gebotsschild „Gehweg“ erkennen und setzt als logisch denkender Mensch natürlich das Zusatzschild „Radfahrer Frei“ voraus (wie x-mal zuvor). Wäre auch logisch. Schilder werden nach einer Einmündung aufgehoben. Ein Gebotsschild „Gehweg“ MUSS nur dann aufgestellt werden, wenn ein Zusatzschild wie „Geh- und Radweg“ ANGEBRACHT ist. Nur das Schild „Gehweg“ ist überflüssig und Geldverschwendung. Das Schild führt die Menschen in die Irre.
Sehen Sie im Ort diese Gebotsschilder „Gehweg“ nach jeder Straßeneinmündung?
» Wer muss eigentlich dafür Sorge tragen, dass dieses Schild sichtbar bleibt?
» Wer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Radweg frei von Hindernissen ist?
» Warum ist der Radweg nach Dietzenbach hier unterbrochen?
» Warum wird hier nicht der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt?
Was auffällt, sind die vielen Fahrzeuge die den Verkehrsweg „Gehweg – Radfahren erlaubt“ zur Hälfte in Beschlag nehmen.
Übrigens. Gehwege, die mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ gekennzeichnet sind, sind KEINE Radwege. Als Radfahrer können Sie weiterhin die Straße benutzen. Es besteht KEINE Pflicht, den für Radfahrer freigegebenen Gehweg zu nutzen.
Man kann festhalten. Das im Bild gezeigte Schild ist wegen der Einmündung und ohne Zusatzschild überflüssig. Es ist auch noch aus einem anderen Grund überflüssig. Zugewachsene Verkehrsschilder gelten nicht. Es lässt sich allerdings trefflich darüber streiten, wie der Zustand „Zugewachsen“ zu definieren ist.
Beschuss der Stadtverordnetenvrsammlung (noch nicht umgesetzt)
[..]Beidseitig ist innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Gehweg auf ca. 2,50 m auszubauen und jeweils in Fahrtrichtung zur Mitbenutzung für Fahrradfahrer freizugeben. Die Mehrzweckspur ist auf eine Breite von mindestens 2 m auszubauen und durchgängig über die gesamte Länge der OD beidseitig vollumfänglich beizubehalten.[…]
Quelle
Ich glaube, kein Stadtverordneter hat den gefassten Beschluss jemals überprüft.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.