Premium Content GmbH in Rödermark. Die AGBs und Leistungen.

15.12.2009. Bei dem Download von Freeware (das sind die Produkte, die Sie bei my-downloads.de downloaden können) werden sich die wenigsten um die AGBs kümmern. Man sollte es sich trotzdem einmal antun.
Sie werden feststellen, dass die Nutzlosbranche sich für den download nur dazu verpflichtet, die Software über sogenannte Hyperlinks (Erklärung weiter unten) zur Verfügung zu stellen.

Auszug aus den AGB’s my-downloads.de. Ein Projekt der Premium Content GmbH Rödermark. Stand 14.12.2009

Inhalt des Vertrages
Mit dem Vertragsschluss verpflichtet sich die Anbieterin, dem Nutzer mit einer Verfügbarkeit von 98 Prozent eines jeden Kalendermonats Zugang zu den kostenpflichtigen Informationen des Kundenbereichs unter Internetseite www.my-downloads.de und den dort hinterlegten elektronischen Verweisen (sog. Hyperlinks) zu gewähren……………….

Ich habe da noch folgende Hinweise auf deren Seite gefunden. Da werden folgende Funktionen aufgezeigt wie:

Tolle Sachen
Leistungen

Was Sie für 192,00 Euro (2 Jahre ist die Laufzeit. Pro Jahr 96,00 Euro) an Leistungen erwarten können entnehmen Sie einfach der Homepage der Premium Content GmbH: (Hier ein Auszug aus dem Internetauftritt von my-downloads.de)
» Die Bewertungs-, Kommentar- und Weiterempfehlenfunktion wurde überarbeitet und verbessert.
» Das My-Downloads.de – Redaktionsteam hat diverse Programme geupdated. (Anm. der Red. Da fragt man sich doch, was ist geupdatet worden? Der Hyperlink?)
»

Wie die Premium Content GmbH die Versprechungen auf der Startseite einlösen will, ist mir schleierhaft.

Anm. der Red. Sicherer Download ?
Anm. der Red. Sicherer Download ?

………….und können bequem, direkt und virenfrei die gewünschten Informationen und Dienstleistungen downloaden……….

Mit Hyperlink geht das nicht. Da die Premium Content laut der AGB NUR den Hyperlink (das sind Verweise auf die Seite des Herstellers der Freeware) zur Verfügung stellt, wissen die nicht ob da wirklich virenfreie Software abgeholt wird. Wenn die Premium-Content GmbH oder My-Downloads im Widerspruch zu den AGB’s die Software auf ihrem eigenen Rechner vorhält, könnte die Aussage richtig sein. Da ich keinen Zugang zu dem Downloadportal der Premium-Content (My-downloads.de) habe, lasse ich mich durch einen aktiven Nutzer gerne aufklären und werde das dann hier richtigstellen.

Der Hyperlink ist der Verweis, der durch den Klick weiter unten auf » Einfach hier klicken « aktiviert wird.
Ich spiele jetzt einmal Nutzlosdienst und biete Ihnen die folgende Software einmal an.

Der Acrobat Adobe Reader 9.2 bietet Ihnen die Möglichkeit, sich Dateien im PDF Format anzeigen zu lassen. PDF-Dateien haben einen großen Vorteil in der Speichergröße, können also auch bequem per Email verschickt werden….
Hier können Sie die Software problemlos, schnell und sicher downloaden. Einfach hier klicken. (Hyperlink)

Keine Angst vor Kosten. Hier zahlen Sie keine 192,00 Euro für Freeware. Hier ist der Acrobat Reader KOSTENLOS:

Weitere Artikel zu Premium-Content ereichen Sie über die Eingabe des Suchbegriffes

Premium-Content GmbH. Das Impressum
Reaktionen der Stadt Rödermark

Beachten Sie den Bericht des Bundesministeriums für Justiz (BMJ). Was sind Kostenfallem im Internet.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Premium Content GmbH, My-Downloads. Reaktion der Stadt Rödermark!

Aktuell: 11.03.2010. Lesen Sie diesen Bericht. 🙁

Ich habe die Stadt Rödermark sowie das IC-Rödermark mehrfach auf die Premium Content GmbH und deren Geschäftsmodell hingewiesen.
Das letzte Schreiben an das Ordnungsamt/Gewerbeamt wurde beantwortet. Zu dieser Mail habe ich dann Stellung genommen. Herrn B…. wurde auch mitgeteilt, dass sein Schreiben sowie die 15.08.2010 Stellungnahme in diesem Blog veröffentlicht werden.
Die Stellungnahme im Blog ist nicht komplett identisch mit der Mail an Herrn B….. Es wurden einige Passagen entschärft.

Sehr geehrter Herr Donners,
wir haben nach mehreren Beschwerden die o.g. Fa. gewerberechtlich überprüft und dabei festgestellt, …..komplette Mail liegt mir vor….[]….Eine Kopie ihrer Mail werden wir an das Regierungspräsidium Darmstadt (Zuständig für Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung) weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen

Guten Tag Herr B…..,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich muss dazu natürlich Stellung nehmen.

>> Sollte der Anmeldevorgang bei Ihnen anders verlaufen sein, bitten wir Sie um weitere Informationen
Die in Ihrem Mailanhang aufgeführte Seite bekommt kaum ein Surfer, der KOSTENENLOSE SOFTWARE von diesem Portal downloaden will, ZU SEHEN. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass häufig der direkte Aufruf zu my-downloads.de erfolgt.

Der Surfer wird aus dem Suchergebnis bei Google direkt auf die ANMELDESEITE geleitet oder auf eine vorgeschaltete Seite der gesuchten Software. Versuchen Sie einfach Folgendes: Sie suchen in Google FlashPlayer10 (bitte so eingeben). In der Google Werbung Software-Aktuell.me/FleshPlayer (!sic) anklicken. So steigt ein Surfer auf diese Seiten ein. Was Sie jetzt (hoffentlich) zu sehen bekommen, kann gestern ganz anders gewesen sein. Die ändern Ihre Webseiten sehr schnell. Wird der Link in der Werbung nicht angezeigt, dann kopieren Sie diesen in den Browser. Software-Aktuell.me/FleshPlayer (!sic)

Zuerst die Seite mit der Beschreibung. (direkt nach dem Aufruf des vorstehenden Links)
Unter Informationen steht Freeware. (wird aber kaum gelesen/beachtet, da dem Surfer das bekannt ist)

Dann die Seite mit den persönlichen Daten.
Der Kostenhinweis ist rechts im Fließtext unter der Überschrift/Titel

Folgende Inhalte erhalten Sie im Memberbereich

untergebracht. Wenn einer diese Überschrift/Titel für einen Absatz überhaupt sieht, wird nicht vermutet, dass hier etwas von Kosten steht.
Die Kostenhinweise stehen versteckt im FLIEßTEXT und werden schlecht bis gar nicht wahrgenommen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei Freeware nicht gelesen und sind in diesen Fällen bezügl. Kosten auch nicht von Interesse (Siehe auch weiter unten).
Lesen Sie Geschäftsbedingungen, wenn Sie kostenfreie Software wie Internet Explorer, den Acrobat Reader oder Open-Office downloaden?

Des Weiteren legen einige Anbieter dieser Nutzlosdienste teilweise den Bereich, in dem sich der Kostenhinweis befindet, als Grafik ab. Eine Suche nach Euro schlägt dann fehl.
Ich bin erstaunt, dass es denen immer wieder gelingt zu blenden und zu zeigen: Der blöde Anwender ist doch selber schuld.

>> Dies ist auch nach unserer Ansicht wohl eine nicht ganz so seriöse Geschäftspraktik
Nett ausgedrückt.

 
Wenn allerdings dort die Meinung der Staatsanwältin Becker-Toussaint (siehe ab Minute 4) von allen dort geteilt wird, dann sehe ich schwarz.

Unternehmen haben laut Gesetz im Impressum eine Emailadresse anzugeben. Warum haben die keine angegeben? Das sind keine seriösen Geschäftspraktiken.

15.08.2010. Zu den Geschäftspraktiken lesen Sie einmal die Kommentare in dem folgenden Forum: Kuendigung-blog.de
 
15.08.2010 Warum reagieren Geldinstitute vermehrt so?
 
Warum gibt es von diesen Firmen keine bzw. wenig GERICHTLICHEN Mahnbescheide?

Mannheimer Richter. (Urteil nicht zu Premium Content)

Aber die Mannheimer Richter gingen noch einen Schritt weiter und verboten der Firma auch einen weiteren “Schachzug”: Die Verwendung des Anmelde-Buttons auf ihrer Webseite „Ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung und verzichte auf mein Widerrufsrecht“ wurde untersagt. “Allein die Freischaltung der Datenbibliothek ist nämlich noch nicht die Dienstleistung, sondern erst der Download eines ihrer Inhalte oder bestenfalls das erstmalige Einloggen des Kunden mittels der übersandten Zugangsdaten”, so das Gericht. Siehe hierzu: Jugendliche dürfen nicht unter Druck gesetzt werden.

Auszug aus dem Widerrufsrecht Premium Content.
Bei Fernabsatzgeschäften gem. § 312 d Abs. 1 BGB erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag zwischen Ihnen und der Premium Content GmbH von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Das wird von Premium Content scheinbar so interpretiert, dass sofort nach Zustellung der Zugangsdaten der Widerspruch erlischt. Das entspricht allerdings nicht der Entscheidung der Mannheimer Richter. Die weitere Frage die sich hier stellt: Ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen?

Ein Kommentar zu Premium Content von Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

da nach Ihrer Schilderung und einer kurzen Recherche meinerseits im Internet, feststeht, dass es sich um eine ….Firma handelt. Kommentar von Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt.

Antwort der Premium Content auf eine Email (Emailadresse der Rechnung entnommen)
10.08.2009
IHRE NACHRICHT AN MY-DOWNLOADS.DE
Leider können wir derzeit Ihre Anfrage per E-Mail nicht entgegennehmen
und bitten Sie daher, uns auf einem der folgenden Wege zu kontaktieren:
Premium Content GmbH
Carl-Zeiss-Straße 43
63322 Rödermark
Quelle http://forum.sat1.de/showthread.php?t=5063
27.11.2009
Gleiche Mail
http://forum.computerbild.de/internet-abzocke/premium-content-download-de_62467.html

Nicht ganz so seriöse Firma? Ist bei der Firma das nötige berufliche Verantwortungsbewusstsein vorhanden?

>> dass aus unserer Sicht kein Internetnutzer abgezockt werden kann, wenn die schriftlichen Hinweise auf den Internetseiten dieser
Lesen Sie einmal in entsprechenden Foren über die Betroffenen. Sie stellen die Tausende von Betroffenen mit dieser Aussage als Idioten hin. Ich muss allerdings gestehen, Ihre Meinung teilt auch die Staatsanwältin Becker-Toussaint aus Frankfurt. 🙁
Alle Berichte der Betroffenen in Akte09, WISO, Brisant, SternTV um nur einige zu nennen, sind selber schuld?
Ich würde ja mal gerne wissen, wer —unserer Sicht— ist. Wenn das die Stadt Rödermark ist, dann gute Nacht.

In diesen Tagen findet ein IT-Kongress statt. Frau Bundesministerin Aigner möchte Gesetze verschärfen, was nicht notwendig wäre, wenn das bestehende Recht konsequent durchgesetzt würde.

Quelle http://www.handelsblatt.com

BERLIN/FRANKFURT. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will mit neuen Gesetzen die Kriminalität im Internet bekämpfen. „Leider sind der Polizei oft die Hände gebunden, da Online-Betrug als minderschwere Straftat eingestuft wird“, sagte sie dem Handelsblatt vor dem am Dienstag in Stuttgart beginnenden IT-Gipfel der Bundesregierung. Die wachsende Online-Kriminalität gefährde die IT-Branche stärker als die Wirtschaftskrise.

>> und die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), vor Zustimmung, vollständig durchgelesen werden.
Der Hinweis auf die Kosten SIND NICHT DIREKT erkennbar.

Urteil des AG München. Aktenzeichen 161 C 23695/05 und rechtskräftig.

Damit wird der Trick, mit versteckten Kostenhinweisen auf Kundenfang zu gehen, in Zukunft für entsprechende Anbieter unattraktiver. Auch wenn die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt wurde und der Kunde diese per Mausklick akzeptiert, ändert das nichts am versteckten Charakter des Kostenhinweises. Das AG München war der Ansicht, dass man nicht damit rechnen muss, in den AGB einen Hinweis auf die Zahlungspflicht zu finden.

Bei dem Besuch dieser Seiten will keiner betrügen oder Dienstleistungen erschleichen. Man will KOSTENLOSE Software. Persönliche Daten brauchen nicht RICHTIG angegeben zu werden. Rechtsanwälte und Verbraucherschützer raten sogar davon ab, dies bei dem download kostenloser Dienste zu tun. (Siehe hier Punkt 6) Das Bestreben dieser Abzockerfirmen zielt darauf ab, den Nutzer in dem Glauben zu lassen, kostenlos die kostenlose Software zu laden.
Gehen Sie einfach einmal auf andere Seiten. Dort ist der Kostenhinweis immer klar und deutlich hervorgehoben. Teilweise steht der Preis im Bestell-Button.

>> Auch haben Sie die Möglichkeit, privatrechtlich gegen die Firma vorzugehen.
In meinem Anliegen an Sie habe ich nicht von Strafrecht oder Zivilrecht gesprochen. Es ging mir hier um Gewerberecht. Da habe ich keine Möglichkeit.

Banken/Sparkassen sind sehr fix. Die streichen denen recht schnell die Konten. Eine Klage einer Rechtsanwältin (Katja G.) gegen die Sparkasse München (hat das Konto aufgelöst) wurde abgewiesen.

>> Wir werden die Fa. weiterhin gewerberechtlich beobachten,
Könnten Sie Auskunft darüber geben, was darunter zu verstehen ist?

Rechtsanwältin der Premium Content
Katja Günter (gewesen oder noch). Inkasso im August 2009.
Etwas über Katja Günther

Es ist immer wieder schön, wenn man nach Abzockern sucht, immer wieder Rödermark zu sehen bekommt.
Originalton eines Betroffenen in einer eMail an mich.

Ich teile Ihre Hoffnung, dass Rödermark irgendwann einmal abzockerfrei wird. Die jetzige Situation schädigt wirklich den Ruf des Ortes.

Ich nehme an, dass Sie nichts dagegen haben, wenn ich das hier alles in meinem Blog (WordPress.PatchworkMarkt.com) abstelle.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Otto Donners

Auszüge aus Foren.
Gestrichen.

Wird Widerspruchsrecht bei Premium Content so verstanden?

Es ist scheinbar für Premium Content unerheblich ob der User mit den angebotenen Dienstleistungen begonnen hat. Dem Download also. Interpretation von Premium Content im Telegrammstil: Zugangsdaten sind zugestellt. Dienstleistung wurde begonnen. Widerspruchsrecht erloschen.

Bitte helfe mir!
Ich habe heute per E-Mail die Zahlungsaufforderung wie unten bekommen. Leider habe ich auf diese Zahlungsaufforderung reagiert, und zwar per Fax und per Post Widerspruch gegen diese Zahlungsaufforderung geschickt. Dabei habe ich meine Adresse, meine Telefonnummer von Zuhause und Firma gegeben.
Ich kann mich jetzt nicht mehr daran erinnern, ob ich mich bei my download angemeldet habe oder nicht. Sicherlich habe ich den Bestätigungslink nicht geschickt. Warum bekomme ich dann heute plötzlich die Zahlungsaufforderung? Ich kenne weder mein Paßwort noch Usernamen.
http://forum.chip.de/recht/immer-besser-1258291.html#post7482840

Nicht Bestandteil der Mail

Lesen Sie hier welche Leistungen die Premium Content erbringt

So verfährt Hanau mit dubiosen Firmen
Hanau kündigt Internet-Kassierern fristlos.

Die fragwürdigen Praktiken der Geldeintreiberfirma Proinkasso sollen nicht länger den Ruf des städtischen Technologie- und Existenzgründerzentrums in Hanau-Wolfgang belasten. Aufgeschreckt vom Bericht der Frankfurter Rundschau über Proinkasso am Dienstag hat die Zentrumsleitung das Mietverhältnis nunmehr fristlos gekündigt. Darüber informierte der zuständige Wirtschaftsstadtrat Ralf-Rainer Piesold (FDP) am Mittwoch.
Proinkasso macht durch rigorose Mahnschreiben im Dienst dubioser Internetseitenbetreiber von sich reden. Bei der Hanauer Staatsanwaltschaft gehen täglich Strafanzeigen gegen Geschäftsführer Stefan Straßburg ein.

Hanau hat reagiert und etwas unternommen. Hanau hat erkannt, dass solche Firmen dem Ansehen Schaden zufügt.
OK. Carl-Zeiss-Str. 43 gehört nicht der Stadt Rödermark und deshalb kann man keine Kündigung aussprechen. Das soll aber nicht bedeuten, dass es nicht evtl. noch andere Wege (Gewerbeuntersagung) gibt.

Einleiten eines Gewerbeuntersagungsverfahren

Da es sich beim Gewerbeuntersagungsverfahren um ein förmliches Verwaltungsverfahren handelt, erfolgt bei Einleitung immer eine schriftliche Mitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt mit einer ausführlichen Begründung an den Betroffenen. Dieses Schreiben enthält eine Frist zur Stellungnahme, die zur Vermeidung der Gewerbeuntersagung auch unbedingt eingehalten werden sollte.

In Deutschland besteht Gewerbefreiheit, d.h. generell kann von jeder natürlichen oder juristischen Person (z.B. GmbH) ein Gewerbe ausgeübt werden. Zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten kann es jedoch erforderlich sein, dass bei bestehender Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden die Gewerbeausübung ganz oder teilweise untersagt wird (§ 35 Gewerbeordnung). Gegen 2 417 unzuverlässige Gewerbetreibende musste das für die Region Rhein-Main/Südhessen zuständige Regierungspräsidium Darmstadt im vergangenen Jahr Untersagungsverfahren einleiten.

Status quo: Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) vom Oktober 2009 wurden 2008 37.900 Fälle von IKT-Kriminalität registriert. In 167.000 Fällen wurde das Internet als Tatmittel eingesetzt. Bei 77 Prozent handelte es sich um
Betrugsdelikte. 43 Prozent der Fälle entfielen auf Warenbetrug. Insgesamt verursachte die in der Kriminalstatistik festgehaltene IKT-Kriminalität 2008 in Deutschland Schäden von 37 Millionen Euro. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein.
Handlungsfeld Datensicherheit: Die Experten empfehlen die Überarbeitung des Datenschutzrechts. Es wird ein abgestufter Schutz bei der Datenübermittlung für Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung sowie die Anpassung an das digitale Zeitalter benötigt. Nur wenn Bürger und Unternehmen Vertrauen in die Netze haben, werden die IKT-Märkte weiter expandieren.

Quelle: Monitoring-Report Deutschland Digital www.bmwi.de

Lesen Sie auch hier.

Beachten Sie den Bericht des Bundesministeriums für Justiz (BMJ). Was sind Kostenfallem im Internet.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rödermark wird (ist) berühmt. Rödermark auf der Web-Seite der Bild-Zeitung!

Keine tolle Werbung für Rödermark!

Rödermark im Zusammenhang mit Abzockern auf der WEB-Seite der Bild-Zeitung

Hier einer der netten Briefe (30.07.2009) den diese Firma verschickt!

Hier die Firma


Rödermark intern.
Beschäftigte bei der Stadt Rödermark.
Ohne KBR, FB4 (Kinder) und Beamte.
Im Jahr 2018 99 Beschäftigte.
Im Jahr 2024 waren es schon 139 Beschäftigte

2019 insgesamt 277 -- 2024 Insgesamt 382

Die Anzahl der Mitarbeiter für 2024 muss evtl. nach unten korrigiert werden. Evtl. um 40 Mitarbeiter im FB4