Merkwürdiger Antrag bei der kommenden Stavo am 14.05.2019

Verwirrend
Verwirrend

Stavo -> Stadtverordnetenversammlung
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Antrag wurde zurückgezogen. Siehe: Stavo 14.05.2019
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Antrag von Herrn Bürgermeister Kern auf Versetzung in den Ruhestand aus besonderen Gründen gemäß § 76 a HGO in Verbindung mit § 49 abs. 3 Satz 1 HGO zu. Quelle: bgb.roedermark.de

Hier der ganze Antrag als .pfd

Bei diesem Antrag komme ich ein wenig ins Grübeln. Weil:

  • Hat Bürgermeister Kern nicht im Oktober 2018 seinen Rücktritt eingereicht?
  • Ist die Erklärung aus Oktober 2018 als Absichtserklärung zu verstehen? (zur geplanten Beendigung)
  • Gab es im Oktober/November 2018 einen rechtsverbindlichen Rücktritt zum ??.??.????
  • Oder; soll jetzt » die geplante Beendigung « mit dem vorliegenden Antrag umgesetzt werden?
  • Kann es nach einem rechtsverbindlichen Rücktritt (Oktober 2018) zusätzlich noch einen Antrag zur Versetzung in den Ruhestand geben? Also zweimal Rücktritt?
  • Könnte man, wenn man in der Tat im Oktober » die geplante Beendigung « bekannt gegeben hat, Monate später seine Entscheidung revidieren?

Nach der kommenden Stadtverordnetenversammlung wird meine laienhafte Betrachtung der Dinge durch das Licht der Erleuchtung eine umfassende Aufklärung erfahren.

 
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Quelle für das Folgende.
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Erste Möglichkeit: Rücktritt des Bürgermeisters
Dies ist die einzige Möglichkeit, hohe Kosten für die Marktgemeinde zu vermeiden. Ein Bürgermeister kann zurücktreten, indem er seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Dadurch verliert er nach den Beamtengesetzen der Länder alle Ansprüche auf eine Pension, die er als Beamter in seinem Berufsleben bislang erworben hatte. Er wird mit dem Ausscheiden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die daraus geringeren Rentenzahlungen erhält er im Gegensatz zu Pensionszahlungen erst nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters und nicht schon sofort nach seinem normalen Ausscheiden aus dem Amt.[..]

Zweite Möglichkeit: Der Bürgermeister bleibt im Amt und weiterhin dienstunfähig
Wie in den vorangegangenen Monaten erhält der Bürgermeister bis zum Ende seiner Dienstunfähigkeit, längstens bis zum Ende seiner Amtszeit sein volles Bürgermeistergehalt. [..] Die Aufgaben des Bürgermeisters könnten auch weiterhin nur sehr eingeschränkt durch die ehrenamtlichen Beigeordneten erledigt werden. [..] Eine Neuwahl des Bürgermeisters erfolgt erst nach festgestellter Dienstunfähigkeit.

Dritte Möglichkeit: Der Bürgermeister [..] wird, wie von ihm beantragt, sofort in den Ruhestand versetzt.
Dies ist für die Marktgemeinde unter den genannten Umständen finanziell die „günstigste Möglichkeit.“ Mit Annahme des Antrages durch die Gemeindevertretung wird der Bürgermeister im Folgemonat sofort in den Ruhestand versetzt [..] Des Weiteren kann dann sofort mit den Vorbereitungen für die Neuwahl eines Bürgermeisters begonnen werden.

Vierte Möglichkeit: Abwahl des Bürgermeisters
Im Gegensatz zum Antrag auf Versetzung in den Ruhestand erhält der Bürgermeister bis zur Abwahl und weitere drei Monate nach seiner Abwahl seine vollen Bezüge. Erst danach erhält er bis zum Ende seiner Wahlperiode 71,75 % seiner ruhegehaltsfähigen Bezüge [..]

Quelle: www.spd-haunetal.de
Siehe auch (geschlossene Gruppe) den Artikel „Geplantes Chaos“


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Stadtverordnetenversammlung 30.10.2018

Stadtverordnetenversammlung 30.10.2018
Stadtverordnetenversammlung 30.10.2018

Geplanter Rücktritt. Bürgermeister Kern verliest eine Erklärung zur geplanten Beendigung seiner Amtszeit. Jetzt können wir, nach Karsten Falk, mit den nächsten Kandidaten für die Bürgermeisterwahl (wahrscheinlich Ende März 2019) rechnen.

Zu den Festen im kommenden Jahr erklärte Bürgermeister Kern, dass bereits 20.000,00 € von Sponsoren eingegangen sind. Man hofft auf weitere Zuschüsse und aus Einnahmen aus den Festveranstaltungen. Evtl. auftretende Fehlbeträge wird man aus den Haushaltmittel „Festveranstaltung“ decken. „Seriosität bei der Planung ist gewährleistet!“ So Roland Kern.

Die Anfrage der SPD wurde ohne weitere Erklärung für erledigt erklärt. Die noch offene Frage der FDP wird Bürgermeister Kern nicht beantworten. Die Frage 5 der Anfrage:
5. Der Kreistag Offenbach hat in seiner Sitzung im vergangenen Juni den Schulentwicklungsplan 2018 behandelt. Wie war das finale Abstimmungsergebnis (aufgeschlüsselt nach Fraktionen) dazu?
hat Herrn Kern wohl ein wenig verärgert. Er erklärte, für Aussagen zu Abstimmergebnisse im Kreishaus sei er nicht zuständig. Völlig verständlich. Aber was ist mit einer Antwort auf die restlichen Fragen? Einen Teil der Frage 6 hat Herr Rotter im FSIK beantwortet (unter zu 6) .

Es wurde nachträglich der Punkt 19 auf die Tagesordnung gesetzt. Nachtragshaushalt für den Kauf eines bebauten Grundstücks auf der Rilkestraße. Knapp 600 qm für knapp 600.000,00 €. Dazu später mehr.

Siehe auch
» Aktenmappe zur Stavo 30.10.2018
» 30.10.2018 Gibt Bürgermeister Kern heute seinen Rücktritt bekannt?
» 28.10.2018 Wenn ein neues Gymnasium im Kreis, dann bitte nach Rödermark.
» 26.10.2018 WLAN. Wird da ein Porsche mit einem Trabbi verglichen?
» 25.10.2018 Fest „Kultur ohne Grenzen“ in 2019 ist kostenneutral für die Stadt!
 
» 02.12.2018 Rilkestraße. Komplizierter Grunderwerb mit vielen Fragen.
» 30.11.2018 Rilkestraße. Verschwendung von Steuergeldern.
» 25.11.2018 60 Meter Rodau für 230.000,00 €. 3.834,00 € p/Meter.
» 31.10.2018 Rilkestraße. Mysteriös. Geplanter Grundstückskauf.

Gibt Bürgermeister Kern heute seinen Rücktritt bekannt?

Rücktritt? Bürgermeister Kern.
Rücktritt? Bürgermeister Kern.

Bei der heute stattfindenden Stadtverordnetenversammlung steht auf der Tagesordnung unter Punkt 18 – Erklärung des Bürgermeisters. Allgemein wird erwartet, dass er das Endes seiner Amtszeit bekannt gibt. Zeit wird es ja. Der Termin für Neuwahlen steht vor der Tür. (Siehe)
 
TOP 3) der Tagesordnung. Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Anfragen Stavo 30.10.2018
Anfragen Stavo 30.10.2018

Was mir von Anfragen der Stadtverordneten bisher bekannt ist:
» Straßenmarkierung
» Öffentliches WLAN
» Flohmarkt am Knochen
» Chronologie Maiglöckchenpfad
» Presseerklärung Maiglöckchenpfad
 
Offen wäre u.a. noch Antworten zu:
» Stellungnahme zum Schulentwicklungsplan (SEP)

Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?