- Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark
- Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark.
Mehreinnahmen der Stadt:
Aus der geplanten Erhöhung der Kostenbeiträge um jährlich 3% ergeben sich derzeit Mehrerträge in Höhe von ca. 10.000 € in einem Kalenderjahr.