Man hat auf ein Gewinnversprechen geantwortet, einige Produkte bestellt und auf den Gewinn gehofft. Man bekommt den Gewinn nicht, aber die Ware. Damit ist der Kreis noch nicht geschlossen. Wie kommt das?
Warum der Gewinn wahrscheinlich nicht ausgezahlt wird, wurde in vorherigen Beiträgen (siehe unten) geschildert. Sie haben bei der Bestellung bestimmt den Folgelieferungen zugestimmt :-(.
Bei dem Bestellzettel ist hinter der Bestellnunmmer ein * angegeben. Wenn Sie dann die Lupe zur Hand nehmen und sehr aufmerksam den Bestellzettel durchsuchen, werden Sie ganz unter den Hinweis „Folgelieferung“ entdecken. Bestellnummer mit Stern
Und der Stern zeigt auf den ganz klein gedruckten Hinweis: Hinweis auf Folgelieferung
Natürlich steht da auch etwas in den Geschäftsbedingungern, die Sie natürlich vor der Bestellabgabe sorgfältig geprüft haben:
…[]Bei einer unverbindlicher Warenanforderung bestimmter Artikel erhalten Sie eine Folgelieferung zu besonders günstigen Konditionen. …[]
Mit „unverbindlicher Warenanforderung“ ist wahrscheinlich das ganz normal eingeräumte Rückgaberecht gemeint. Um die nächsten Frage beantworten zu können, muss man schon Jurist sein.
Ich schicke die Ware innerhalb der Frist meines Rückgaberechts zurück.
» Werden damit auch die Folgelieferungen gekündigt?
» Wenn nein, habe ich bei den Folgelieferungen ein Rückgaberecht?
» Laut Geschäftsbedingungen müssen die Folgelieferungen gekündigt werden. Aber eine der Folgelieferungen habe ich doch zu bezahlen?
Zu den Gewinnen aus den Geschäftsbedingungen
[..]Unabhängig von allen im werblichen Umfeld des Mailings gemachten Aussagen und dem durch die Gestaltung erweckten Eindruck, ist erst durch eine Einladung zur Preisvergabe die Sicherheit gewährleistet, einen Preis ab 50,00 Euro zu erhalten.[..]
[..]Die 2.500,00 Euro werden in Form von Warenschecks in Höhe von 2,00 Euro an alle Teilnehmer aufgeteilt.[..]
Hinweis
Wie man in Gangelt oder Selfkant bestellt und ganz schnell auf ca. 12,00 Euro Versandkosten bei einem Bestellwert von 39,99 Euro kommt. Dazu morgen mehr.
Heute legte mir ein Rödermärker eine Gewinnliste vor aus der seiner Meinung nach ganz klar hervorgeht:
Das Los UY 729-593 hat 6.380,00 Euro gewonnen.
Und er hat das Los UY 729-593.
Sehen wir uns einmal die Gewinnliste an: Gewinnliste
Anmerkung zu den Namen: Den ersten Namen habe ich entfernt. Das ist der Überbringer der Schreiben. Die anderen Namen kann man veröffentlichen, weil diese laut Absender aus datenrechtlichen Gründen geändert wurden. Hierzu unten mehr.
Man kann schnell der Meinung sein, es handelt sich um eine Tabelle, die man von links nach rechts lesen kann.
Ich vermute aber, es handelt sich um 2 Spalten mit jeweils einer Tabelle.
Wenn das so betrachtet wird (2 Spalten ), hat also der Gewinner Schumann evtl. etwas gewonnen, aber keine 5.900,00 Euro.
Des Weiteren erhalten die Gewinner auch keinen Geldbetrag ausgezahlt, sondern man gewinnt einen Warenscheck. (Dazu unten mehr) Warenscheck
Sie müssen die Gewinnbenachrichtigung innerhalb einer gewissen Frist zurücksenden. Diese Frist hält man zwar ein, aber man hält sie auch wiederum nicht ein.
Es gibt teilweise KEINEN Poststempel. Wenn der Poststempel vorhanden ist, wurde dieser vielfach aufgedruckt. Das Datum ist nicht zu erkennen. Alles andere ist sauber und gestochen scharf zu erkennen. Im gesamten Schriftverkehr ist KEIN ERSTELLUNGS-Datum aufgeführt. Man kann also immer sagen: „Sie haben die Frist nicht eingehalten“
Bei einer der mir vorgelegten Gewinnbenachrichtigungen mit Bestellmöglichkeit, wurde das Ziehungsdatum Mitte April angegeben und der Brief wurde erst ENDE April zugestellt. Wenn Sie jetzt Ihren Gewinn anfordern und auch noch eine Bestellung tätigen, ist diese gültig und für Ihre Gewinnanforderung ist die Frist verstrichen.
Zu dem oben genannten Datenschutz
[..]datenrechtlichen Gründen geändert
In der Gewinnliste wird etwas von Datenschutz geschrieben. Wieso eigentlich? In den Geschäftsbedingungen steht:
..[]Ferner erklären sich die Gewinner bereit, dass ihre Namen und Fotos in unserer nächsten Ausgabe, ohne Nennung des Wohnortes, erscheinen..[]
Zu dem Gewinn der 2.500,00 Euro
[..]Die 2.500,00 Euro werden in Form von Warenschecks in Höhe von 2,00 Euro an alle Teilnehmer aufgeteilt.[..]
Viele dieser Gewinnbenachrichtigungen kommen aus Selfkant oder Gangelt.
Übrigens: Die Koppelung einer Gewinnbenachrichtigung an Warenabsatz ist unlauterer Wettbewerb und daher unzulässig!
Rödermark intern. Beschäftigte bei der Stadt Rödermark. Ohne KBR, FB4 (Kinder) und Beamte.
Im Jahr 2018 99 Beschäftigte.
Im Jahr 2024 waren es schon 139 Beschäftigte
2019 insgesamt 277 -- 2024 Insgesamt 382
Die Anzahl der Mitarbeiter für 2024 muss evtl. nach unten korrigiert werden. Evtl. um 40 Mitarbeiter im FB4
Gewinnbenachrichtigung. Ein Scheck liegt für Sie bereit.
Durch die Betrügereien im Internet (Abofallen, Phishing, Geldwäsche….) habe ich ein wenig die raffinierten Anschreiben der Unternehmen aus dem Auge verloren, die mit Gewinnversprechen daherkommen.
Kann man da von Abzocke reden? Man wird durch Gewinnversprechen zu einer Bestellung verführt. Das Gewinnversprechen braucht evtl. durch gezielt fehlende Beweise (Datum, Poststempel) nicht eingelöst werden. Damit können die Teilnehmer nicht beweisen, innerhalb der gestellten Frist geantwortet zu haben.
Bei einigen Gewinnversprechen finden Sie die Einsendefrist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Möglich ist auch, die Einsendefrist liegt außerhalb der im Anschreiben genannten Frist.
Was dazu wohl die Juristen sagen?
Das mit der Frist ist eine Sache. Andere Möglichkeiten sind durch geschickte Formulierungen gegeben. (Weiter unten)
Mittlerweile habe ich aber jede Menge dieser Briefe, gesammelt von einem Leser des Frühwarnsystems für Rödermark (eingestellt 2018), vorgelegt bekommen und mir einmal die Gewinnversprechen angesehen.
Man sagt zwar immer: „nicht antworten“. Du bekommst ja eh nicht den versprochenen Gewinn. Aber wieso nicht? Ich kann die doch verklagen, wenn ich den zugesicherten Gewinn nicht bekomme.
Zunächst ist — wie bei den Ankündigungen zu den Kaffeefahrten — auf den Absender zu achten. Gibt es einen gültigen Absender? Einen Absender mit Angabe des genauen Firmensitzes und einer Telefonnummer. Postfach alleine zählt nicht.
Fordern Sie nun den vermeintlichen Gewinn per Rückantwort und richtig aufgeklebter Gewinnmarke an, können Sie auch gleich eine kleine Bestellung (z.B. Rosenöl bei Kloster …) mitbestellen. Ob die bestellte Ware zu teuer ist, müssen Sie selber beurteilen. Aber Sie meinen ja noch, für 8.000,00 Euro Gewinn kann ich auch eine Kleinigkeit bestellen. Ob das zu teuer ist? Egal, ich komme ja 8.000,00 Euro.
Die Bestellung scheint rechtens. Sie können auch noch von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen. Pferdefuß: Kommt die Sendung per Nachnahme, haben Sie schon bezahl. Es wird jetzt schwer für Sie, wieder an das gezahlte Geld zu kommen. Viele dieser Unternehmen sind nicht mehr so nett und spendabel. Man kennt Sie einfach nicht mehr.
Ihre Bestellung erfolgte unter dem Gesichtspunkt: „Ich habe GARANTIERT viel gewonnen“. Und diese Aussage ist so auch zunächst richtig. Das Geld MUSS EIGENTLICH ausgezahlt werden und ist meiner Meinung nach auch einklagbar. Eigentlich. Bei vielen dieser Firmen, die solche Gewinnzusagen machen, werden Sie aber KEIN Geld bekommen und eine Klage können Sie wahrscheinlich vergessen. (Auch schon wegen der fehlenden Ladungsadresse)
Warum sonst nicht klagen?
Sie haben evtl. einen FEHLER gemacht. Sie haben evtl. Fristen VERSÄUMT. 🙁
Es werden Fristen zur Rücksendung gestellt, um an das Geld zu kommen. Selbst wenn Sie die Rückantwort per Einschreiben senden, wird es Ihnen schwerfallen den Beginn der Frist festzustellen. In dem gesamten Briefinhalt werden Sie KEINE Datumsangabe finden. Auf dem Briefumschlag werden SIE Keinen Poststempel finden. Wenn es auch den Anschein erwecken mag: „Hier ist doch eine Briefmarke und ein Poststempel auf dem Umschlag.“ Vielfach eine gedruckte Marke mit einem Poststempel OHNE sichtbares Datum.
Umschlag 1. Keine Briefmarke. Kein PoststempelUmschlag 2. Gedruckte Marke und Poststempel
In dem Anschreiben wird darauf hingewiesen:
„Einen Anspruch auf die Auszahlung des Gewinns haben Sie nur innnerhalb einer gewissen Frist.“
Lesen Sie den Text und achten Sie auf die Frist
Achten Sie auf die Fristangabe
Die Gewinnankündigung einmal wo es nix gibt:
Der Gewinner, und diesbezüglich besteht überhaupt kein Zweifel mehr, Herr XYZ, erhält die Summe von 9.860,00 Euro- GARANTIERT
Die Gewinnankündigung wäre SO eindeutig:
Der Gewinner Herr XYZ, und diesbezüglich besteht überhaupt kein Zweifel mehr, erhält die Summe von 9.860,00 Euro- GARANTIERT
Formulierung
..[].Wenn ja, sind Sie unwiderruflich für die Vergabe der vollen € 10.000,00 nominiert!
Achten Sie auf: nominiert.
…Der Hauptpreis ist ein Scheck in Höhe von 6.900,00 Euro…[]dass Sie Herr XYZ, garantiert einen Scheck gewonnen haben.
Achten Sie auf: garantiert einen Scheck..
Aus den Teilnahmebedingungen
…Erst die Einladung zur Preisvergabe gewährleistet mit Sicherheit, einen Preis im Wert ab 50,00 Euro zu erhalten..[]
Viele Unternehmen dieser Branche, mit den unterschiedlichsten Namen, kommen aus 52539 Selfkant bzw. 52537 Gangelt.
Tauschen Sie sich einmal mit Bekannten aus, ob nicht auch diese ein solches Gewinnversprechen erhalten haben. Sie werden erstaunt sein, wie viele gewonnen haben.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
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