Nehmen wir einmal an, auf einer Spielstraße wird seit Jahren außerhalb der eingezeichneten Parkflächen geparkt.
Nehmen wir weiter an, dass ein Ordnungsamt einem Bürger antwortet: „Wir haben Anweisung, dort nichts zu unternehmen. Die Anwohner wollen das so!“
Nehmen wir weiter an, es passiert aufgrund der parkenden Fahrzeuge ein Unfall mit Kind. Kann man dann die entsprechende Stadt wegen „vorsätzlicher Unterlassung“ verklagen?
Sie nehmen an, so etwas gibt es nicht. Weit gefehlt. In irgendeiner Stadt in Deutschland wird man einen solchen Irrsinn schon finden.