Nachtrag Bevor es weitere hässliche Kommentare gibt.
Bürgermeister Rotter hat bei den Ausschusssitzungen und der Stadtverordnetenversammlung nicht das Hausrecht. Er ist Gast bei den Ausschusssitzungen und der Stadtverordnetenversammlung. Hausrecht hat bei einer Stavo der Stadtverordnetenvorsteher, der auch dazu einlädt.
Bei den Ausschusssitzungen. Bei der letzten BUSE-Sitzung hatte ich nachgefragt, wieso es keine Kontrolle auf die 3G Regel noch eine Registrierung gibt. „Dürfen wir bei Sitzungen der Stadtverordneten“ nicht.
Gleiches bei der Stadtverordnetenversammlung.
Peter Beuth, der hessischer Minister des Innern und für Sport, schreibt im Kommunalbrief dazu: Unter welchen Bedingungen und Regeln Sitzungen durchgeführt werden, obliegt nach wie vor grundständig und jederzeit der Selbstorganisation der Kommunalparlamente (vgl. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG). Es liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorsitzenden, der kraft seines Hausrechtes festlegt, wie der Zugang zu Parlamentssitzungen von kommunalen Mandatsträgern sowie Besucherinnen und Besuchern erfolgt und unter welchen Vorgaben die Tagung stattfindet. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, ist es durchaus möglich, die Wahrnehmung des Mandats über die 3-G-Regel zu ermöglichen. Viele Kommunen in Hessen haben bereits ihre Sitzungen nach der 3-G-Regel abgehalten.Dabei kam es zu keinerlei Komplikationen. (Ausführlichere Informationen zur Thematik finden Sie auf der Kommunalseite des Innenministeriums.)
Hervorhebung durch den Admin
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Steuerverschwendung verhindert oder nur aufgeschoben?
Zieldefinition der Stadt Rödermark
Der Nahmobilitäts-Check für die Stadt Rödermark soll das von der Stadt verfolgte Ziel unterstützen, den Radverkehr im gesamten Stadtgebiet insbesondere unter Betrachtung intermodaler Wegeketten zu stärken.
Darüber hinaus soll zur besseren Verknüpfung von Nahmobilität und öffentlichen Verkehrsmitteln die Erreichbarkeit der Haltestellen von Bus und Bahn für den Fuß- und Radverkehr verbessert werden. Quelle: Nahmobilitäts-Check 2017 (hier die Endfassung 2018)
TOP 24 der Stavo 7.12.2021. In Kurzform.
Die FWR (Freie Wähler Rödermark) stellten zum Radverkehr einen Antrag (Stavo 7.12.2021). Von den fünf Punkten im Ursprungsantrag der FWR wollte die Koalition die Punkte 1 bis 3 mit einem Änderungsantrag durch eigene Punkte ersetzen. Ist an sich nichts Außergewöhnliches.
Beim Punkt 1) des Änderungsantrags wurde es kurz vor Ende doch recht laut. Die Sitzung wurde auf Antrag der FWR für zwei Minuten unterbrochen.
SPD
» Anfrage: Angebote für geflüchtete Menschen in Zeiten von Corona
» Anfrage: Brandschutzbedarf Situation der Feuerwehren
» Anfrage: Starkregenvorsorge
Koalition
» Berichtsantrag: Flutkatastrophen – Vorkehrungen in Rödermark
» Berichtsantrag: Dieburger – Schrankenschließzeiten, Unterführung
» Berichtsantrag: Auswirkungen Corona-Pandemie in der Stadtverwaltung
» Berichtsantrag: Programm „100 wilde Bäche Hessen“
» Berichtsantrag: Parkplatzsituation am TS-Gelände
» Antrag: Klima-Vorbehalt bei allen einschlägigen Entscheidungen
» Antrag: Errichtung einer städtischen Grundstückgesellschaft
» Antrag: Einzelhandelskonzept und Einzelhandelsförderungskonzept
» Antrag: Erstellung einer Ausgleichspotenzialanalyse
» Antrag: Gemeinschaftsgärten als „Saisongarten“
FWR
» Anfrage: Tempo 30 auf der B486
» Antrag: Landeplätze für Rettungshubschrauber
» Anfrage: Corona- Bußgeld
» Berichtsantrag: Hochwasserschutz in Rödermark
FDP
» Anfrage: Schnelles Internet in Rödermark
» Anfrage: Toilettenhäuschen am Bahnhof Ober-Roden
» Anfrage: Sachstand: Kapellenstraße
» Antrag: Mobile Luftreiniger für die Kindertagesstätten
» Berichtsantrag: Jugendplätze in Rödermark
[..] Der Magistrat wird beauftragt, die dort liegenden Grundstücke für eine Gebietsentwicklung zu sichern und hierzu gemäß der Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) Gespräche mit der HLG aufzunehmen. [..] Abstimmungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit angenommen.
Zustimmung: CDU (12), SPD (4), FWR (4), FDP (3).
Ablehnung: AL/Die Grüne (9).
Enthaltung: Fraktionslos (1)
Ablehnung durch AL/Die Grünen.
Lese ich den Faktencheck der AL/Die Grünen im Heimatblatt (Seite 7) komme ich mächtig ins Grübeln. Dort kann man lesen, dass es noch nicht sicher ist, dass das Germania-Gebiet in den noch freizugebenden „Flächennutzungsplan (Reg.FNP)“ aufgenommen wird. Antrag für diese Fläche zur Aufnahme in den FNP dürfte gestellt sein. Ein einstimmiger Beschluss wurde in 2019 gefasst. Siehe weiter unten die Infos zur Stavo am 14.05.2019.
Der Hinweis darauf, dass es noch nicht sicher ist, dass das Gebiet in den FNP aufgenommen wird, ist sicherlich wertvoll. Wertvoll deshalb, damit erst nach Aufnahme in den gültigen FNP damit beginnt, sich die notwendigen Fläche zu sichern. Aber das dürfte ja wohl klar sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gebiete NICHT den Weg in den FNP schaffen, sehe ich gegen NULL.
Der Beschluss vom Mai 2019 taugt nicht
zur Begründung eines Supermarkt-Standort dürfte auch richtig sein. Da liegt AL/Die Grünen völlig richtig. Im Beschluss von 2019 steht nichts von einem Sondergebiet, welches für die Ansiedlung eines „großflächigen Einzelhandels“ erforderlich ist. Hierin sieht Bürgermeister Rotter aber kein unüberwindbares Problem. „Diese Fläche müsste als Sondergebiet ausgewiesen werden, wozu Gespräche mit dem Regionalverband notwendig wären. Denen würde Rotter optimistisch entgegensehen, denn die Stadt verfüge über gute Argumente.“Quelle
Zusammenarbeit zur Erreichung gemeinsam beschlossener Ziele
sieht meiner Meinung nach anders aus. Auch wenn 2019 ein Sondergebiet nicht beschlossen wurde, so wurde aber 2019 die Schaffung einer gewerblichen Baufläche beschlossen. Ich interpretiere die Hintergründe für die Veröffentlichung des Faktenchecks so, dass AL/Die Grünen zum Beschluss aus 2019 ihr Meinung grundlegend geändert hat. Man führt in dem Faktencheck sehr viele Gründe auf, warum man dort nicht bauen sollte. Will man sogar den Eindruck erwecken, dass man dort nicht bauen darf? Ich kann nicht erkennen, dass die AL/Die Grünen es gerne sehen möchten, wenn der gemeinsame Beschluss aus 2019 irgendeiner Form umgesetzt werden soll.
Zur Kommunalwahl wäre aus meiner Sicht zu empfehlen:
Wenn man keine Entwicklung des angesprochenen Gebiets möchte, muss man AL/Die Grünen wählen und hoffen, dass die Grünen die absolute Mehrheit erhalten.
Diejenigen, die dort eine weitere Einkaufsmöglichkeit (für z.B. die Bürger aus Waldacker) wünschen, müssen eine der verbleibenden Parteien, die sich der Kommunalwahl stellen, wählen.
Aber mal egal wen Sie in Hinsicht auf die dortige Bebauung wählen.
Auch mit der AL wird sicherlich dort gebaut. Das Gelände wird aus meiner Sicht (und auch aus der Sicht mehrerer Stadtverordneten) in den Flächennutzungsplan aufgenommen und natürlich auch bebaut. Die von der AL/Die Grünen aufgeführten Punkte in Bezug auf Umwelt/Natur sind nicht so gravierend, dass eine Bebauung dort nicht zulässig ist.
Für einen evtl. notwendigen neuen Beschluss (Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“) dürfte es mit der momentanen Mehrheit und wahrscheinlich auch NACH der Kommunalwahl keine Probleme geben.
Auch mit der AL in der Verantwortung wird sicherlich dort gebaut. Das Gelände wird aus meiner Sicht (und auch aus der Sicht mehrerer Stadtverordneten) in den Flächennutzungsplan aufgenommen und natürlich auch bebaut. Die von der AL/Die Grünen aufgeführten Punkte in Bezug auf Umwelt/Natur sind nicht so gravierend, dass eine Bebauung dort nicht zulässig ist.
Für einen evtl. notwendigen neuen Beschluss (Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“) dürfte es mit der momentanen Mehrheit und wahrscheinlich auch NACH der Kommunalwahl keine Probleme geben.
Die Fortschreibung des FNP wurde einstimmg beschlossen. Der FDP Antrag wurde zurückgezogen. Siehe Niederschrift zu 23..
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
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