Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung

Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung
VGH Hessen, 12.01.2018 – 8 A 1485/13 (Volltext)
Leitsatz:
Bei defizitärer Haushaltslage muss eine Gemeinde alle Möglichkeiten zur Einnahmenbeschaffung ausschöpfen. Dies umfasst auch die Erhebung von Straßenbeiträgen und den Erlass der hierfür erforderlichen Straߟenbeitragssatzung.
Die Kommunalaufsicht kann eine Gemeinde gemäß Â§Â 139 HGO zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung anweisen.
Bei Nichterfüllung der Anweisung kann die Kommunalaufsicht im Wege der Ersatzvornahme nach § 140 HGO eine Straßenbeitragssatzung erlassen.
Eine Androhung der kommunalaufsichtsrechtlichen Ersatzvornahme sieht das hessische Recht nicht vor.
Siehe: www.lareda.hessenrecht.hessen.de


Rödermark intern.
Beschäftigte bei der Stadt Rödermark.
Ohne KBR, FB4 (Kinder) und Beamte.
Im Jahr 2018 99 Beschäftigte.
Im Jahr 2024 waren es schon 139 Beschäftigte

2019 insgesamt 277 -- 2024 Insgesamt 382

Die Anzahl der Mitarbeiter für 2024 muss evtl. nach unten korrigiert werden. Evtl. um 40 Mitarbeiter im FB4

Rödermark. Straßenbeitragssatzung. Auf die Abstimmung bin ich gespannt.

Wenn die Straßenbeitragssatzung kommen sollte, bin ich auf die Abstimmung gespannt.
 
Wenn die Kommunalaufsicht der Stadt Rödermark die Haushaltsgenehmigung wegen fehlender Straßenbeitragssatzung nicht erteilen will, kommt die Verwaltung nicht umhin, eine solche Satzung einzuführen. Seit mindestens 2009 wird eine solche (schon vor dem Schutzschirm also) laut SPD eingefordert .
 
Eine Straßenbeitragssatzung muss von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
 
Wenn alles so abläuft, wie sich die Parteien zur Kommunalwahl aufgestellt haben, ist mit einer Zustimmung für einen Straßenbeitrag in der Stadtverordnetenversammlung nur dann zu rechnen, wenn SPD und CDU (!)einem solchen Antrag zustimmen.

AL/ die Grünen haben in ihrem Wahlprogramm zur letzten Kommunalwahl eine Straßenbeitragssatzung -strikt- abgelehnt und können jetzt wohl schlecht zustimmen. Ich bin ja mal gespannt, welche Lösung die präsentieren werden mit der man in Rödermark weiterhin ohne Straßenbeitragssatzung auskommen kann. Ich denke, die werden keine Lösung haben. Die Meinung des Bürgermeisters zu vertreten, bis 2020 Straßen keiner grundhaften Sanierung zu unterziehen (Siehe Zusammenfassung unter 21.09.2015), ist keine Lösung, sondern dürfte „Schaden der Stadt zufügen„. Das kann man wohl so nennen. Die Stadt Langen führte als Argument für die Einführung des Straßenbeitrags auf: Schaden von der Stadt abzuwenden

Also, die AL/die Grünen können, wenn sie ihr Gesicht nicht verlieren wollen, einer Straßenbeitragssatzung nicht zustimmen. Ich glaube aber, man wird zustimmen. Der Antrag kommt schließlich vom Magistrat. Was zeigt uns das? Man will keine Straßenbeitragssatzung hat aber keinen Plan, wie man es ohne eine solche schaffen kann. Ich würde vom Glauben abfallen, wenn die AL (nicht ihr Bürgermeister) eine schlüssigen Lösung präsentieren kann.

Das die Kommunalaufsicht seit mindestens 2009 eine Straßenbeitragssatzung einfordert, wird wahrscheinlich keine Erwähnung finden. Man wird ganz überrascht sein, dass die Kommunalaufsicht diese jetzt wohl letztmalig einfordert. Siehe auch Langen

Keine der im Stadtparlament vertretenen Fraktionen wollen einen Straßenbeitrag. Eine Lösung, ohne eine solche weiterzumachen, scheitert aber an den fehlenden Einnahmen der Stadt. Eine Möglichkeit wäre gewesen: „Gewerbe und neue Gewerbegebiete.“ Dafür ist es aber jetzt zu spät.

 
Trotz vieler Aufforderungen der Kommunalaufsicht einen Straßenbeitrag einzuführen.

Wiederkehrende Straßenbeiträge sind laut Bürgermeister Roland Kern (AL/Grüne) für die Bürger durch die Finanzspritze kein Thema mehr. „Damit können wir eine Straßenbeitragssatzung in den kommenden Jahren komplett vermeiden“, sagte er am Dienstag im Parlament. Quelle: www.fr.de


 
Aus den Wahlprogrammen
CDU
„Die erforderliche Sanierung von Straßen ist kontinuierlich durchzuführen.“
Quelle

AL/die Grünen
Straßenbeiträge halten wir für ungerecht und werden von uns strikt abgelehnt
Quelle

AL zu Straßenbeitrag
AL zu Straßenbeitrag

SPD
Zum effizienten Haushalten gehört, intelligent zu sparen. Indem wir notwendige Investitionen in die Zukunft heute statt morgen tätigen und dies dort, wo es akut notwendig ist. Dazu zählen wir Straßen, öffentlichen Gebäude, Kitas und Schulen.
Quelle

FDP
Der Erhalt unserer Straßen, Fuß- und Radwege gehört zu den wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Hand. In den letzten Jahren wurde in Rödermark viel zu wenig in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Sie müssen daher immer mehr mit Schlaglöchern leben und mit unebenen Bürgersteigen klarkommen. Wir wollen dafür sorgen, dass dieser Investitionsstau nicht weiter anwächst, dass unsere Straßen wieder befahrbarer und unsere Bürgersteige begehbarer werden.
Quelle

FWR
Keine Straßenbeitragssatzung
Quelle
 
 
Siehe auch
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wederkehrende Beiträge
 

Solidarpakt in 2014 ein Auslaufmodell?

„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“ Quelle.

Ist der Solidarpakt der Rödermäker bezüglich der Straßenbeiträge in Gefahr? Bisher haben ALLE Rödermärker für ALLE Straßenbaumaßnahmen (seit 2005 über die Grundsteuer B) gemeinsam die Kosten getragen. Es könnte bald Schluss sein mit dieser Gemeinsamkeit.

Bei den noch in diesem Jahr beginnenden Beratungen zur Straßenbeitragssatzung bzw. wiederkehrende Beiträge (dürfte(n) dann 21014 in Kraft treten), müssen die Stadtverordneten beachten und die Bürger folgendes wissen.

Seit 2005 besteht in Rödermark eine Steuer, die für die Grunderneuerung der Straßen gedacht ist. Alle Bürger der Stadt werden über die Grundsteuer B gezielt für Straßenbaumaßnahmen zu Kasse gebeten. (Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden) Vor diesem Zeitraum (2005) waren Straßenbeiträge für die Bürger nicht als gesonderte Abgabe aufgeführt.
 
Also; bis 2005 haben ALLE Bürger die Kosten für die Straßenreparatur/Grunderneuerung ohne gesonderte Ausweisung bezahlt. Danach als Teil (40%) der Grundsteuer B. Durch eine Straßenbeitragssatzung würde dieser Solidarpakt aufgehoben.
 
Vorteile/Nachteile
Straßenbeitragssatzung
Vorteile:
» Eigentümer einer Liegenschaft z.B. in der Eisenbahnstraße, Freiherr-vom-Stein Straße, Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße, Forststraße, Lengertenweg, Karlsbader Platz …..werden voraussichtlich in den nächsten Jahrzehnten keinen Cent zu zahlen haben. Die Kosten wurden bereits von allen Bürgern der Stadt Rödermark (einschl. der Mieter. Ab 2005 über die Grundsteuer B) gezahlt.
» Mieter zahlen keinen Cent für die Grunderneuerung von Straßen.
 
Nachteil:
» Anwohner, deren Straßen nach der Einführung einer Straßenbeitragssatzung grunderneuert werden, können mit Kosten rechnen, die leicht die 15.000,00 Euro erreichen/überschreiten.
» Solidarpakt wird aufgehoben
 
Wiederkehrende Beiträge.
Vorteile:
» Niedrigere Kosten. Die Kosten für den Bürger könnten bei einem gesamten Sanierungsbedarf von 5.000.000,00 Euro Brutto (im entsprechenden Abrechnungsgebiet und über 5 Jahre) bei knapp 120,00 Euro legen. (Siehe: Noch eine ?seriöse? Rechnung.)
» Eine Rechnung bzgl. der Kosten aus der Stadt Viernheim ergibt Kosten in Höhe von 60,00 Euro p. Jahr, je Mio (Netto).
» Alle Bürger bezahlen für die Grunderneuerung der Straßen. Kalkulierbare Kosten über einen längeren Zeitraum von z.B. 5 Jahren.
» Solidarpakt wird nicht aufgehoben
 
Nachteil:
» Eigentümer einer Liegenschaft, wo die Straße erst kürzlich grunderneuert wurde, (z.B. in der Eisenbahnstraße, Freiherr-vom-Stein Straße, Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße, Forststraße, Lengertenweg, Karlsbader Platz) zahlen natürlich auch.
» Auch die Mieter werden an den Kosten der Grunderneuerung beteiligt.
 
Mir ist vollkommen klar, ein Mieter wird sich über eine Straßenbeitragssatzung freuen. Ebenso die Anwohner der o.g. Straßen. Die sind fein raus. Deren Straßen hat die Allgemeinheit bereits bezahlt.
 
In eigener Sache
Ich sollte eigentlich für die Straßenbeitragssatzung plädieren. Eine Grunderneuerung unserer Straße steht sicherlich nicht bevor. Zustandsklasse 3.
Siehe: Ausschnitt Straßenzustandskataster. Erfassung 2010/2011
sowie die dazu passende Legende
 
Was kann passieren
Ob Straßenbeitragsatzung oder wiederkehrende Beiträge. Die Stadtverwaltung bekommt Arbeit. Die Stadtverwaltung könnte jetzt argumentieren: „Der Aufwand für die wiederkehrenden Beiträge ist uns zu hoch. Wir entscheiden und empfehlen der Straßenbeitragssatzung.“ Und wie eine solche Empfehlung aussehen könnte hat Herr Kron bereits an 9.3.2013 angedeutet.
 
 
Meine Meinung. Straßenbeitragssatzung ist Sch… ungerecht.
 
 
Weiter Infos zur Straßenbeitragssatzung
» Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Biblis. Beispiel einer Satzung zu wiederkehrenden Beiträgen
» Straßenbeitragssatzung. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
» Grundsteuer B Straßenbeitrag. Alles nach Gesetz?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.