Kein Gewinn aus Geschäft mit Zinsen

Kein Gewinn aus Geschäft mit Zinsen
[..] Der Versuch der Stadt, dieses Jahr 217.500 Euro an Zinsen zu sparen, ist gescheitert. Fraglich ist auch, ob sie ihre Zinslast 2016 um weitere 261.000 Euro drücken kann. Das geht aus einer Antwort des Magistrats auf eine SPD-Anfrage zum Zins- und Schuldenmanagement hervor.[..] Lesen Sie weiter bei OP-Online.de


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

SPD-Rödermark zum Thema Zins- und Schuldenmanagement

Von der SPD-Rödermark eine Klarstellung wohl zu den Kommentaren in der Offenbach Post.

EINE KLARSTELLUNG DER SPD FRAKTION ZUM THEMA ZINS- UND SCHULDENMANAGEMENT DER STADT RÖDERMARK

Es ist gut, dass viele Menschen ihre Meinung kundtun. Wir als Fraktion tun das auch, weil wir Verantwortung tragen und uns dieser auch bewusst sind.

Wir haben volles Verständnis für das Abstimmungsverhalten von Herrn Kruger und Herrn Baumer. Wir hätten auch Verständnis dafür gehabt, wenn weitere Stadtverordnete zu diesem Thema „NEIN“ gesagt hätten.

Die Materie ist nicht ganz einfach. Sie ist aber für Menschen und Bürger noch schwieriger zu bewerten, die Fragen, dazu erteilte Antworten, Gutachten und die vielen internen und extern dazu geführten Diskussionen im Detail nicht kennen – ja nicht kennen können.
Daher eine Klarstellung der SPD-Fraktion hierzu:
1. Die Stadtverordenten haben keinen Beschluss gefasst, derivate Zinsgeschäfte zu machen. Diese Entscheidung obliegt dem Magistrat. Diese Verantwortung wurde bereits im Juli 1998 durch einen Beschluss der Stadtverordneten an diesen übertragen.

2. Wenn aber derartige Geschäfte gemacht werden sollen, bedarf es einer besonderen Richtlinie. Hierüber müssen die Stadtverordneten gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) einen Beschluss fassen. Das haben Sie getan und in dieser Richtlinie das mögliche Agieren des Magistrats festgeschrieben.

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