Ein guter Tag für Rödermärker Vereine

Pressemeldung FWR
Pressemeldung FWR

Ein guter Tag für Rödermärker Vereine
Stavo beschließt von FWR geforderte Corona-Hilfen

Seit ihrem Bestehen setzen sich die FREIEN WÄHLER für die Vereine in Rödermark ein. Vereine sind das soziale Rückgrat einer Kommune und übernehmen vielfältige Aufgaben. Hier wird bürgerliches Engagement zur Steigerung der Lebensqualität für alle Bürger gelebt. Kunst- und Musikerziehung, vielfältiges Kulturleben, Angebote für Betätigung zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit und die Ausübung von Wettkämpfen in vielen Sportarten sind nur einige Beispiele aber keine abschließende Aufzählung.

Trotz der gesellschaftlichen Bedeutung der Vereine, die bei öffentlichen Anlässen von den Verantwortlichen immer wieder zu Recht unterstrichen wird, ist die finanzielle Unterstützung seitens der Kommune nicht entsprechend, so der sozialpolitische Sprecher der FWR Siegfried Kupczok. Seit über zehn Jahren ist der Gesamtbetrag der Förderung nicht mehr erhöht und zwischenzeitlich wegen der Haushaltskonsolidierung für einige Jahre sogar um € 50.000 p.a. reduziert worden.

Durch die eingetretenen Kostensteigerungen entspricht das einer Reduzierung der Förderung um etwa ein Drittel. Die FWR kündigten an, in der kommenden Wahlperiode das Thema Vereinsförderung hinsichtlich der Höhe und der Regelungen für die Verteilung auf die Tagesordnung bringen zu wollen. Die aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen die Vereine finanziell stark. Es gehen u.a. Eintrittsgelder, Kursgebühren, Einnahmen aus Bewirtung verloren. Damit die Vereine diese schwere Zeit überstehen können, brachten die FWR den Antrag ein, dass die Kommune den Vereinen mit finanzieller Hilfe zur Seite stehen soll.

Der ursprüngliche Gedanke der FWR, zur Vermeidung von bürokratischem Aufwand den Vereinen 50% der vorjährigen Basisförderung als einmalige Corona Hilfe auszuzahlen, wurde vom Magistrat dahingehend geändert, dass aus Gründen der Gerechtigkeit finanziell betroffene Vereine Hilfe bei der Stadt beantragen sollen, auf deren Basis der Magistrat Entscheidungen über Zuwendungen treffen wird, und dass auch Kulturschaffende in diese Maßnahme einbezogen werden. Die Vereine werden entsprechend von der Stadt kurzfristig angeschrieben.

Die FREIEN WÄHLER Rödermark freuen sich darüber, dass nach intensiver Debatte alle Fraktionen zustimmten und dass wie von FWR beantragt der Förderbetrag mit € 85.000 beschlossen wurde. Um diese Einigkeit zu untermauern, wurde dieser Tagesordnungspunkt in einen interfraktionellen Antrag umgewandelt. Man kann zu Recht konstatieren es war ein guter Tag für Rödermärker Vereine und Kulturschaffende.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Vereinsförderung

Stadt nimmt Kürzung von 2014 teilweise zurück

Die Stadt hat die Vereinsförderung um 50.000 Euro aufgestockt. Das entspricht einer Erhöhung von 39 Prozent. Sie hat damit die Kürzung aus dem Jahr 2014 – Grund war die Haushaltskonsolidierung – zumindest teilweise wieder ausgeglichen.[..] Quelle: OP-Online

 
Siehe auch
» 17.12.2016 Richtigstellung. Vereinsförderung.
» 07.12.2016 Rödermark. Stavo beginnend 6.12.2016

Richtigstellung. Vereinsförderung. 50.000,00 Euro für die Vereine.

Pressemitteilung der FWR, Freie Wähler Rödermark

Richtigstellung einer SP-Meldung
In der Ausgabe vom 15.12.2016 berichtet die Stadtpost Rödermark auf Seite 11, dass der mit den Stimmen von CDU und AL/Die Grünen verabschiedete Doppelhaushalt 2017/18 eine Erhöhung der städtischen Basisförderung für Vereine vorsieht.

Diese Darstellung erweckt den unzutreffenden Eindruck, dass dies in dem vom Kämmerer Roland Kern eingebrachten Haushaltsentwurf bereits so vorgesehen war. Richtig ist aber das Gegenteil, es wurde von Herrn Kern nur der gekürzte Ansatz beibehalten.

Roland Kern lobte sich in einem Debattenbeitrag zum Doppelhaushalt selbst dafür, dass die Vereinsförderung im Zuge der Konsolidierung nicht vollständig zurückgefahren wurde. Siegfried Kupczok von den FREIEN WÄHLERN erinnerte daraufhin nachdrücklich daran, dass die Stadt Rödermark inzwischen erheblich erhöhte Landeszuweisungen erhält, speziell um trotz der angespannten Finanzlage freiwillige Leistungen wie Vereinsförderung finanzieren zu können. Eine Rücknahme der erfolgten Kürzung hätte längst erfolgen müssen, ist aber in jedem Fall in den Haushalt 2017 aufzunehmen. Angeregt durch diesen Redebeitrag der FWR hat die Koalition über Nacht einen Haushaltsantrag eingebracht, die Vereinsförderung um EUR 50.000 aufzustocken, was keine Erhöhung der Förderung ist sondern lediglich einer Rücknahme der 2014 erfolgten Kürzung entspricht. Die FWR haben die Koalition für die Übernahme des FWR-Gedankengutes gelobt und diesem Antrag wie alle anderen Fraktionen zugestimmt.

Um Richtigstellung des Sachverhaltes in der nächsten Ausgabe der Stadtpost wird nachdrücklich gebeten.


Siehe auch
Rödermark. Stavo beginnend 6.12.2016


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.


Rödermark. Vereinsförderung.
Wunschdenken und Realität.

Rödermark. Vereinsföderung. Wunschdenken und Realität.10.04.2016 – ( KOD )
 
 
Wunschdenken und Realität.
CDU und AL/Die Grünen.

RÖDERMARK. Im Dialog mit den örtlichen Sportvereinen sei eine „tragfähige Lösung“ vereinbart worden. Eine Lösung, die zwar keinen Jubel, aber schließlich doch die allgemeine Erkenntnis „Das lässt sich im Alltag umsetzen“ zur Folge gehabt habe. Quelle : 7.4.2016 Dreieich Zeitung

Vereine. Hier MTV

Doch zugleich sei „auf der Negativseite“ eben auch „die starke Kürzung der städtischen Vereinsförderung“ zu beklagen, die Klubs mit eigenen Hallen (wie den MTV) „besonders hart“ treffe.
Die Absenkung des ­Zuschuss­niveaus und allgemeine Kostensteigerungen führten zu „Sparmaßnahmen und zur Verschiebung von notwendigen Reparaturen, Sanierungen und Investitionen“, erläutert die MTV-Führungsriege.
Quelle : 7.4.2016 Dreieich Zeitung

Siehe auch: CDU und AL/Die Grünen wollen den Magistrat wieder zur alten Stärke verhelfen. Die Aufstockung um zwei Magistratsmitglieder ist geplant.
 
CDU und AL/Die Grünen wollen am 19.04.2016 den Magistrat wieder auf die alte Stärke aufblasen. Die Kosten, die diese zwei zusätzlichen Magistratsmitglieder verursachen, decken nicht die eingesparten Zuschüsse für de Vereine. Die zusätzlichen Ausgaben wären bei den Vereinen wesentlich besser angelegt.
 
 

Gastbeiträge zu Vereinsförderung und Kitagebühren

Gastbeiträge. Die Autoren der beiden Artikel sind bekannt.

Auch Sie können einen Gastbeitrag hier abstellen. Mir muss allerdings der Autor bekannt sein, da dieser dann die Verantwortung für seinen Artikel übernehmen muss. Ein Gastbeitrag, sogar von den Grünen, wird auch dann veröffentlicht, wenn dieser nicht meiner Meinung entspricht.

Vereinsförderung in Rödermark

Kürzung Vereinsförderung wurde 2013 unter dem Eindruck des Schutzschirmvertrages diskutiert – von erhöhten Mitteln aus dem Kommunalen Finanz-Ausgleichs (KFA) war zu diesem Zeitpunkt keine Rede. Die meisten Vereine haben schwere Auswirkungen beklagt – aber sie zeigten Einsicht zur Konsolidierung beitragen zu müssen.

Viele Vereine haben deshalb Beiträge erhöhen müssen!! (=indirekte Steuererhöhung: die Kommune nimmt es den Vereinen- die müssen es den Mitgliedern nehmen. Eine Steuererhöhung hätte gleiche Wirkung: die Kommune hat mehr, der Bürger weniger.)
Mitglieder haben deshalb auch gekündigt.

Vereine mit eigenen Hallen wurden gleich 2x zur Kasse gebeten: geringere Basisförderung (wie alle) u n d HALBIERUNG der Zuschüsse zu Investitionen, Instandhaltung

Der Staatsgerichtshof hat die Neuordnung des KFA ab 2016 verfügt, damit Kommunen freiwillige Leistungen finanzieren können – wie Vereinsförderung. Damit wurde der Vereinbarung mit den Vereinen die Grundlage entzogen.
Wären diese Mittel Anfang 2013 vorhanden gewesen, hätte es kein Argument für die Kürzung der Vereinsförderung gegeben – daher ist diese Maßnahme zurückzunehmen.

Untersuchungen haben gezeigt, dass die Kosten für eine Nutzungsstunde einer Fläche der Größe von 1/3 Sporthalle Urberach bzw. Ober-Roden bei Vereinen mit eigenen Hallen zwischen 18€ und 24€ liegen. Vereine, die 1/3 Sporthalle mieten, zahlen ganze 6€. Das ist in höchstem Maße ungerecht. Hier muss eine Anpassung erfolgen. Da die Kürzung des Investitionszuschusses aus 2013 von vorher 20% auf jetzt 10% schon wegen der jetzt gegebenen KFA Mittel zurückzunehmen ist, müssen die Mietkosten für eine Erhöhung der Zuschüsse auf 30% nicht über Gebühr erhöht werden. Die Nutzer von kreiseigenen Hallen könnten auch mit einem Solidarbeitrag beitragen. Es ist nicht einsehbar, warum diese Nutzung mietfrei erfolgt.

Vereine mit eigenen Hallen machen überhaupt nur einen geordneten Sportbetrieb in Hallen möglich. Dafür verdienen sie Dank und Anerkennung – aber keine Bestrafung!!


Kitagebühren in Rödermark

Von 2002 bis 2013 Erhöhungen 0% trotz stark gestiegener Kosten (z.B.Verdoppelung Energiekosten)

2014 Erhöhung um 15% (Leistungsentgelte lt. Haushaltsplan: Ist 2013 €1‘361 – Ansatz 2014 €1‘562)
Verteilt über den Zeitraum 2002-2013 = weniger als 1,5% p.a.

Mit Eltern vereinbart ab 2015 Erhöhung 3% p.a. – davon 2%-Punkte für tarifliche Verteuerungen und 1%-Punkt für Höhergruppierung Erzieherinnen von S6 zu S8.

Darstellung des Kämmerers, Kosten von €196T.p.a.für Umgruppierungen würden sich in 5 Jahren ausgleichen, ist unrichtig weil die gesamten 3% dagegen gerechnet wurden. Bei korrektem Ansatz von 1%-Punkt erfolgt Ausgleich nicht in 5 sondern frühestens in 15 Jahren und in dieser Zeit addiert sich allein dadurch ein zusätzliches Defizit von € 1.200.000 !!!

Die für tarifliche Erhöhung gedachten 2%-Punkte werden angesichts aktueller Tarifforderungen ad absurdum geführt. Es werden 10% gefordert!!

Defizit in 2016 für Kinderbetreuung beträgt mit 8‘751 fast 400% (!!) des gesamten Jahresergebnisses von € 2‘216. JEDER Bürger Rödermarks, ob Baby oder Greis muss dann pro Jahr über € 300 für Kinderbetreuung bezahlen.
Solidarität JA, aber die Nutznießer müssen ihren Möglichkeiten angemessenen Beitrag leisten.

Es muss kostenorientiertes Denken gefördert werden, daher nicht einfach stereotype jährliche Erhöhungen, die nur neue Ausgaben erwarten lassen.
Am Deckungsbeitrag der Gesamtkosten orientierte Gebühren führen bei Einsparungen zu sinkenden Gebühren. Ein Anreiz zum Sparen!!
Ein langsamer Anstieg des Deckungsbeitrages auf 20% der Gesamtkosten ist für die Eltern zumutbar. Dann werden immer noch € 7.000.000 zu Lasten aller Bürger subventioniert.

Eine Härtefallklausel soll vor Überforderung im Einzelfall schützen. Das darf aber kein Verwaltungsmonstrum „Sozialstaffel“ sein. Die Vorlage einer Unterlage (Steuerbescheid Vorjahr) genügt zur Feststellung eines Härtefalles.

Der Deckungsbeitrag der Eltern wird ohne Anpassung gegen Null tendieren!!

Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rödermark soll die Festlegung einer Pauschale für die Mittagsverpflegung durch den Magistrat auf der Grundlage der entstehenden Kosten erfolgen. Fakt ist, dass der aktuelle Stand nicht dieser Festlegung entspricht.
Im Konsolidierungsplan von 2013 wurde festgelegt, dass eine Ergebnisverbesserung durch Erhöhung der Kosten für das Mittragessen in den Kitas erzielt werden soll. Diese von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Maßnahme wurde nicht realisiert, obwohl 2014 ein Zuschussbedarf von € 2,43/Essen bestand (>40% der Gesamtkosten). Da die Eltern bei einer Zubereitung der Mittagessen in den Kitas nicht nur die Material- und Energiekosten, sondern auch erheblichen Arbeitsaufwand einsparen, ist eine höhere Beteiligung an den Gesamtkosten an der Mittagsverpflegung in den Kitas gerechtfertigt. Das muss keine zusätzliche Belastung bedeuten, wenn effizientere Abläufe Zubereitungskosten endlich senken würden.

Vielen Dank für die Gastbeiträge.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.