Bürger in Rödermark in Aufregung. In 2023 werden die Straßenbeiträge eingezogen.

Kreis Offenbach.
Kommunale Steuer in 2023. Quelle: BdSt
Kreis Offenbach.
Kommunale Steuer in 2023. Quelle: BdSt

Folgendes kann man beim Bund der Steuerzahler lesen. 14.06.2023.

Der hessische Steuerzahlerbund setzt sich weiterhin dafür ein, Straßenbeiträge bei voller Kompensation der kommunalen Einnahmeausfälle durch das Land abzuschaffen. Bedauerlicherweise hat Rödermark 2023 einmalige Beiträge eingeführt und verlangt diese nun als einzige im Kreis. Damit erheben noch neun Kreiskommunen überhaupt keine Straßenbeiträge, während Dietzenbach, Mainhausen und Obertshausen weiterhin wiederkehrende Straßenbeiträge verlangen.
Quelle: Steuerzahler Hessen.

Obiges ist eine Fehlinformation des BdSt
In Rödermark gibt es keinen Straßenbeitrag.

In 2018 wurde der Beschluss gefasst, dass in Rödermark keine Straßenbeiträge zu zahlen sind. Bürgermeister Kern sei Dank.
1) Gemäß dem Ursprungsantrag (Die Satzung zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge vom 01. Januar 2018 wird gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf aufgehoben.)

Einmalige Beiträge waren in Rödermark kein Thema. Wenn ein Straßenbeitrag, dann waren es die „wiederkehrenden Beiträge“, die auch beschlossen wurden. Der Beschluss wurde jedoch kurz danach rückwirkend aufgehoben.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Im Juni 2018 wurde einen Satzung nach nur einem Tag Laufzeit wieder einkassiert.

Aufhebung Straßenbeitrag
Aufhebung Straßenbeitrag

Im Juni 2018, also vor 5 Jahren,
wurde in Rödermark der Beschluss zur Beitragssatzung „Wiederkehrende Beiträge“ zurückgenommen.

Nur das Wesentliche.
Die Satzung zum Straßenbeitrag „Wiederkehrende Beiträge“ wurde nach einem Tag Laufzeit wieder einkassiert.

Artikel I
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS), in Kraft seit 01. Januar 2018, wird aufgehoben.
Artikel II
Die Aufhebung tritt rückwirkend zum 02.01.2018 in Kraft.

🙂 🙂 Dass wir in Rödermark keine Straßenbeitragssatzung haben, ist aus meiner Sicht ausschließlich Bürgermeister Kern zu verdanken. 🙂 🙂


Oh schau mal, die Straße wird gemacht.
Rein theoretisch könnte es passieren, dass Straßen aus Gefälligkeitsgründen „grunderneuert werden“, bei denen es absolut nicht notwendig wäre. Da ja jetzt keiner da ist, der sich über „unnötige“ Grunderneuerung aufregt, weil man ja nichts zu zahlen hat, gibt es auch keinen Grund, sich bei der Verwaltung zu beschweren. Ist aber nur rein theoretisch möglich.
Da wir ja die Stadtverordneten haben, die laut HGO die Verwaltung zu überwachen haben, kann das in der Praxis wohl kaum vorkommen.

Siehe auch
» 19.06.2018 Wiederkehrende Beiträge werden abgeschafft.
» Satzung aufgehoben


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

FDP Rödermark. Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge ist richtig.

Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge ist richtig. Investitionen in Infrastruktur sind dringend nötig – Bürger sind geschröpft genug.
Der Initiative der FDP Fraktion im Hessischen Landtag zu Abschaffung des gesetzlichen Zwangs zur Erhebung von Straßenbeiträgen schließen sich die Liberalen in Rödermark uneingeschränkt an. „Straßenbeiträge sind“, so stellt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Rüdiger Werner klar, „in der Praxis immer ungerecht, da sie nicht von allen Bürgern, die die Straßen nutzen, bezahlt werden müssen, und zudem eine neuerliche Steuer- und Abgabenbelastung für die ohnehin schon reichlich gebeutelten Bürger. Lesen Sie weiter bei der FDP Rödermark

Anmerkung
Die Stadt Rödermark hat sich festgelegt und den Betrag für Sanierung mit 20.000.000,00 € beziffert und auch über die Presse den Bürgern mitgeteilt .
Investieren wir nach der Vorstellung von Bürgermeister Kern und der Koalition jedes Jahr nur eine Mio. Euro, wird Roland Kern den Abbau, und zwar nur den Abbau (ohne Kostensteigerung) den in seiner Amtszeit aufgebauten Investitionsstau, im hohen Alter von 90 Jahren feiern können.
 
Mal sehen, mit welchen Rechenkünsten die Koalition das angedachte Investitionsvolumen von einer Mio. als genügend darstellen wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Amtlich. FDP-Antrag wurde Gesetz. Straßenbeitragssatzung kann abgeschafft werden.

Straßenschäden
Straßenschäden

FDP-Antrag wurde Gesetz. Straßenbeitragssatzung kann abgeschafft werden.
Jetzt ist es amtlich. Der von der FDP eingebrachte Antrag ist Gesetz. Damit sind Kommunen nicht mehr verpflichtet, eine Satzung zum Straßenbeitrag einzuführen. Jetzt kann auch über den Antrag der Freien Wählen vom 3.5.2018 und dem von der Koalition am 14.05.2018 nachgereichten Antrag entschieden werden.
Dieses neue Gesetz wird die Rödermärker Verwaltung finanziell gewaltig entlasten.

Es muss in Rödermark lediglich noch sichergestellt werden, dass vorgesehene Gelder auch für die grundhafte Sanierung eingesetzt werden. Es darf nicht mehr passieren, dass über die Grundsteuer B 40%-Punkte zunächst für Straßensanierungen einbehalten wurden. Als das Straßensanierungsprogramm beendet war, wurde die Erhöhung nicht zurückgenommen. (Siehe hierzu den FDP-Antrag). D.h. über die Grundsteuer B zahlt der Bürger schon seit 2011 jährlich ca. 400.000,00 €. Bis Ende 2018 wurden so um die 3.200,000,00 € eingenommen. Diese 3,2 Mio. € wurden ?zweckentfremdet? im Haushalt verwurschtelt.

Zweckentfremdet? Da die Einnahmen über die GrundSTEUER eingenommen wurden, sind diese Einnahmen nicht an einen Zweck gebunden. Aus diesem Grund ist der Ausdruck -zweckentfremdet- falsch. Ein anderer Aspekt ist, die Stadt hat das Geld für ein klar abgestecktes Investitionsprogramm benötigt. Programm beendet – Grundsteuer hätte wieder gesenkt werden müssen.

Wie kann sichergestellt werden, dass ein bestimmter Betrag, der über die Grundsteuer B für die grundhafte Sanierung eingezogen wird, auch zu diesem Zweck eingesetzt wird?
Diese alte Kamelle muss hier aufgeführt werden, damit man die (hoffentlich) kommenden Diskussionen richtig einordnen kann. Es muss eine klare Regelung herbeigeführt werden, damit die Stadt die vorgesehenen Gelder nicht anderweitig einsetzt und eine dann erforderliche Grundsteuer B Erhöhung den Titel „brauchen wir für den Straßenbau“ tragen wird. Damit braucht man dann den wahren Grund nicht zu nennen.
» Wie kann man Einnahmen über die Grundsteuer B für die grundhafte Sanierung reservieren?
» Wie man diese Einnahmen davor schützen, damit diese nicht in den normalen Haushalt fließen?
» Der zu reservierende Betrag muss festgeschrieben werden. 1.000.000,00 Mio. € ist deutlich zu wenig.

Erinnern Sie sich noch? (Siehe hier)
Mit Einführung der Satzung „wiederkehrende Beiträge“ wurde den Bürgern versucht zu vermitteln, die Kosten für den Bürgeranteil – Straßenbeitrag – wird kompensiert (wie auch immer). D.h. wir haben laut dieser ?Zusage? auch keine Grundsteuer B Erhöhung zu befürchten, die als Grund den Straßenbeitrag nennt. Der Antrag, der in der kommenden Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird, soll die beschlossene Satzung zum Straßenbeitrag abschaffen. Man hat vorgesehen, jährlich 1 Mio. in die grundhafte Sanierung zu investieren. 500.000,00 € war der Anteil der Stadt und 500.000,00 € sollten über die Satzung eingetrieben werden. Und genau diese 500.000,00 € sollten kompensiert werden und damit keine Belastung für den Bürger darstellen. Wird die Satzung abgeschafft, trifft schon jetzt zu, was der Koalition und Bürgermeister vorschwebte. Kompensation und damit keine weitere Belastung der Bürger wegen Straßensanierung.
Da bin ich aber mal gespannt.

Anmerkung
Eine Steuer ist nicht ZWECKGEBUNDEN. Z.B. dient eine HundeSTEUER zur Deckung des Gesamthaushalts. Eine Gebühr muss dem Zweck zugeführt werden. Z.B. FriedhofsGEBÜHR.

Siehe auch
» 26.05.2018 FDP. Abschaffung der Straßenbeiträge ist richtig.
» 04.05.2010 SPD fordert Finanzierungs- und Sanierungskonzept
» 04.05.2010 FDP. Rücknahme der Grundsteuererhöhung. StaVO.
» 29.06.2005 Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.

» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Zusammenfassung Grundsteuer B


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.