Im Juni 2018 wurde einen Satzung nach nur einem Tag Laufzeit wieder einkassiert.

Aufhebung Straßenbeitrag
Aufhebung Straßenbeitrag

Im Juni 2018, also vor 5 Jahren,
wurde in Rödermark der Beschluss zur Beitragssatzung „Wiederkehrende Beiträge“ zurückgenommen.

Nur das Wesentliche.
Die Satzung zum Straßenbeitrag „Wiederkehrende Beiträge“ wurde nach einem Tag Laufzeit wieder einkassiert.

Artikel I
Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS), in Kraft seit 01. Januar 2018, wird aufgehoben.
Artikel II
Die Aufhebung tritt rückwirkend zum 02.01.2018 in Kraft.

🙂 🙂 Dass wir in Rödermark keine Straßenbeitragssatzung haben, ist aus meiner Sicht ausschließlich Bürgermeister Kern zu verdanken. 🙂 🙂


Oh schau mal, die Straße wird gemacht.
Rein theoretisch könnte es passieren, dass Straßen aus Gefälligkeitsgründen „grunderneuert werden“, bei denen es absolut nicht notwendig wäre. Da ja jetzt keiner da ist, der sich über „unnötige“ Grunderneuerung aufregt, weil man ja nichts zu zahlen hat, gibt es auch keinen Grund, sich bei der Verwaltung zu beschweren. Ist aber nur rein theoretisch möglich.
Da wir ja die Stadtverordneten haben, die laut HGO die Verwaltung zu überwachen haben, kann das in der Praxis wohl kaum vorkommen.

Siehe auch
» 19.06.2018 Wiederkehrende Beiträge werden abgeschafft.
» Satzung aufgehoben


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

FDP Rödermark. Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge ist richtig.

Abschaffung der ungerechten Straßenbeiträge ist richtig. Investitionen in Infrastruktur sind dringend nötig – Bürger sind geschröpft genug.
Der Initiative der FDP Fraktion im Hessischen Landtag zu Abschaffung des gesetzlichen Zwangs zur Erhebung von Straßenbeiträgen schließen sich die Liberalen in Rödermark uneingeschränkt an. „Straßenbeiträge sind“, so stellt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Rüdiger Werner klar, „in der Praxis immer ungerecht, da sie nicht von allen Bürgern, die die Straßen nutzen, bezahlt werden müssen, und zudem eine neuerliche Steuer- und Abgabenbelastung für die ohnehin schon reichlich gebeutelten Bürger. Lesen Sie weiter bei der FDP Rödermark

Anmerkung
Die Stadt Rödermark hat sich festgelegt und den Betrag für Sanierung mit 20.000.000,00 € beziffert und auch über die Presse den Bürgern mitgeteilt .
Investieren wir nach der Vorstellung von Bürgermeister Kern und der Koalition jedes Jahr nur eine Mio. Euro, wird Roland Kern den Abbau, und zwar nur den Abbau (ohne Kostensteigerung) den in seiner Amtszeit aufgebauten Investitionsstau, im hohen Alter von 90 Jahren feiern können.
 
Mal sehen, mit welchen Rechenkünsten die Koalition das angedachte Investitionsvolumen von einer Mio. als genügend darstellen wird.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Amtlich. FDP-Antrag wurde Gesetz. Straßenbeitragssatzung kann abgeschafft werden.

Straßenschäden
Straßenschäden

FDP-Antrag wurde Gesetz. Straßenbeitragssatzung kann abgeschafft werden.
Jetzt ist es amtlich. Der von der FDP eingebrachte Antrag ist Gesetz. Damit sind Kommunen nicht mehr verpflichtet, eine Satzung zum Straßenbeitrag einzuführen. Jetzt kann auch über den Antrag der Freien Wählen vom 3.5.2018 und dem von der Koalition am 14.05.2018 nachgereichten Antrag entschieden werden.
Dieses neue Gesetz wird die Rödermärker Verwaltung finanziell gewaltig entlasten.

Es muss in Rödermark lediglich noch sichergestellt werden, dass vorgesehene Gelder auch für die grundhafte Sanierung eingesetzt werden. Es darf nicht mehr passieren, dass über die Grundsteuer B 40%-Punkte zunächst für Straßensanierungen einbehalten wurden. Als das Straßensanierungsprogramm beendet war, wurde die Erhöhung nicht zurückgenommen. (Siehe hierzu den FDP-Antrag). D.h. über die Grundsteuer B zahlt der Bürger schon seit 2011 jährlich ca. 400.000,00 €. Bis Ende 2018 wurden so um die 3.200,000,00 € eingenommen. Diese 3,2 Mio. € wurden ?zweckentfremdet? im Haushalt verwurschtelt.

Zweckentfremdet? Da die Einnahmen über die GrundSTEUER eingenommen wurden, sind diese Einnahmen nicht an einen Zweck gebunden. Aus diesem Grund ist der Ausdruck -zweckentfremdet- falsch. Ein anderer Aspekt ist, die Stadt hat das Geld für ein klar abgestecktes Investitionsprogramm benötigt. Programm beendet – Grundsteuer hätte wieder gesenkt werden müssen.

Wie kann sichergestellt werden, dass ein bestimmter Betrag, der über die Grundsteuer B für die grundhafte Sanierung eingezogen wird, auch zu diesem Zweck eingesetzt wird?
Diese alte Kamelle muss hier aufgeführt werden, damit man die (hoffentlich) kommenden Diskussionen richtig einordnen kann. Es muss eine klare Regelung herbeigeführt werden, damit die Stadt die vorgesehenen Gelder nicht anderweitig einsetzt und eine dann erforderliche Grundsteuer B Erhöhung den Titel „brauchen wir für den Straßenbau“ tragen wird. Damit braucht man dann den wahren Grund nicht zu nennen.
» Wie kann man Einnahmen über die Grundsteuer B für die grundhafte Sanierung reservieren?
» Wie man diese Einnahmen davor schützen, damit diese nicht in den normalen Haushalt fließen?
» Der zu reservierende Betrag muss festgeschrieben werden. 1.000.000,00 Mio. € ist deutlich zu wenig.

Erinnern Sie sich noch? (Siehe hier)
Mit Einführung der Satzung „wiederkehrende Beiträge“ wurde den Bürgern versucht zu vermitteln, die Kosten für den Bürgeranteil – Straßenbeitrag – wird kompensiert (wie auch immer). D.h. wir haben laut dieser ?Zusage? auch keine Grundsteuer B Erhöhung zu befürchten, die als Grund den Straßenbeitrag nennt. Der Antrag, der in der kommenden Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird, soll die beschlossene Satzung zum Straßenbeitrag abschaffen. Man hat vorgesehen, jährlich 1 Mio. in die grundhafte Sanierung zu investieren. 500.000,00 € war der Anteil der Stadt und 500.000,00 € sollten über die Satzung eingetrieben werden. Und genau diese 500.000,00 € sollten kompensiert werden und damit keine Belastung für den Bürger darstellen. Wird die Satzung abgeschafft, trifft schon jetzt zu, was der Koalition und Bürgermeister vorschwebte. Kompensation und damit keine weitere Belastung der Bürger wegen Straßensanierung.
Da bin ich aber mal gespannt.

Anmerkung
Eine Steuer ist nicht ZWECKGEBUNDEN. Z.B. dient eine HundeSTEUER zur Deckung des Gesamthaushalts. Eine Gebühr muss dem Zweck zugeführt werden. Z.B. FriedhofsGEBÜHR.

Siehe auch
» 26.05.2018 FDP. Abschaffung der Straßenbeiträge ist richtig.
» 04.05.2010 SPD fordert Finanzierungs- und Sanierungskonzept
» 04.05.2010 FDP. Rücknahme der Grundsteuererhöhung. StaVO.
» 29.06.2005 Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.

» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Zusammenfassung Grundsteuer B


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Straßenbeitrag einstellen. CDU hat den Antrag eingereicht.

Sorry FWR. Vor der Koalition haben bereits die Freien Wähler Rödermark einen Antrag zur Abschaffung der Straßenbeiträge in Rödermark gestellt. Siehe: Freie Wähler Rödermark. Antrag zur Aufhebung des Straßenbeitrags.
 

Durch eine Gesetzesänderung ist Rödermark in die Lage versetzt worden, auf eine Satzung für die wiederkehrenden Straßenbeiträge zu verzichten. Jetzt muss dafür gesorgt werden, dass ein Antrag zur Aufhebung der Ende 2017 beschlossenen Satzung zur Entscheidung den Stadtverordneten vorgelegt wird.

Wie man bei AL/Die Grünen (Facebook) lesen kann, wurde von der Koalition ein Antrag eingereicht, mit dem die Satzung zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge aufgehoben werden soll. Die anderen Fraktionen können sich damit ihren eigenen Antrag sparen. Abzusehen ist allerdings, dass zumindest eine Fraktion diesen Antrag wohl geändert haben möchte.

[..]An der in der STVV am 08.12.2017 beschlossenen Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen und der Vorgaben zum Verfahren wird festgehalten. Daher ist dieser Beschluss wie im Beschlussvorschlag dargestellt abzuändern[..]

Dieser Absatz dürfte einige Diskussionen wert sein. Wir haben in Rödermark eine Investitionsstau für die grundhafte Sanierung von zurzeit 20 Mio. Zahlen wurden von der Verwaltung genannt. Bei einer Million Euro pro Jahr* benötigen wir NUR FÜR DEN ABBAU der Rückstände ca. 20 Jahre.

 
*pro Jahr steht in dem Antrag zur Satzung zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen.

Der Bürgermeister versucht, ohne Fakten zu beruhigen. Aber haben SPD und FDP nicht recht?

Das ist doch mal erfreulich. Straßenbeitragssatzung wird aufgehoben.
Durch eine Gesetzesänderung wird es möglich, den erst kürzlich getroffenen Beschluss – Einführung der wiederkehrenden Beiträge – zur Sanierung der Straßen abzuschaffen. Natürlich bedeutet das nicht, dass der Bürger jetzt nichts mehr für die Straßensanierung zu zahlen hat. Nein, daran ändert sich absolut nichts. Zu zahlen haben jetzt alle, die Grundsteuer B zu entrichten haben. Bei den wiederkehrenden Beiträgen wären es NUR die Grundbesitzer gewesen. Durch den Einbehalt über die Grundsteuer B können hohe Kosten für die Gebührenermittlung (wiederkehrende Beitragssatzung) gespart werden.

Ich war ein überzeugter Freund der -wiederkehrenden Beiträge-. Der wiederkehrende Beitrag war die einzige Möglichkeit, einzelne Bürger vor hohen Kosten einer Straßensanierung zu bewahren. Der Königsweg, die Kosten über die Grundsteuer B einzuziehen, wurde erst durch eine Gesetzesänderung möglich. Einziges Manko. Die Grundsteuer B ist nicht zweckgebunden. Irgendwie muss man es schaffen, aus den Einnahmen der Grundsteuer B den für die Straßensanierung gedachten Betrag auch für den gedachten Zweck zu reservieren. Dazu wird es bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung bestimmt mehr Informationen geben.

Nachfolgendes sind NICHT die Auswirkung, die die neuen Möglichkeiten mit sich bringen. Das Problem, die verkommene Infrastruktur wieder auf Vordermann zu bringen und zu finanzieren, ist nicht an einem Straßenbeitrag oder einer Grundsteuer B festzumachen. Bezahlen müssen IMMER die Bürger. Jetzt dürfte klargestellt worden sein, WER alles zu Kasse gebeten werden kann.

Ohne Populismus. Eine ganz nüchterne Betrachtung.
Zahlen lügen nicht, wenn diese wahr sind. Da die nachstehend genannten Zahlen 12 Mio. €, 15 Mio. € und 20 Mio. € von der Stadt genannt wurden, kann man davon ausgehen, dass der Wahrheitsgehalt recht hoch ist.
Die Kosten für die grundhafte Sanierung (Zahlen wurden von Stadt genannt) sind keine Hirngespinste des Bloggers.
» 06.03.2013 10.000.000,00 Euro
» 10.09.2015 15.000.000,00 Euro
» 08.11.2017 20.000.000,00 Euro

Wer auch nur ein wenig rechnen kann, wird anhand dieser Zahlen sofort erkennen können, dass man mit dem von Bürgermeister Kern genannten Betrag von 1 Mio. € jährlich im Jahr 2039 den Investitionsstau abgearbeitet hat. In diesen 20 Jahren dürfen aber KEINE weiteren Straßen hinzukommen, die grundhaft saniert werden müssen. Wer glaubt das. Ich nicht.

Heute kann man bei OP-Online lesen,
Deshalb habe er (Anm. Bürgermeister Kern) kein Verständnis für die SPD-Forderung, die Mittel für die Straßensanierung auf drei Millionen Euro zu erhöhen. Quelle: OP-Online

Verständnis? Die Bürger warten seit Jahren auf eine Lösung. Die SPD hat recht. Und was der Bürgermeister da in seinen letzten Amtstagen von sich gibt, ist ein … was auch immer … an die Zukunft unserer Kinder und Enkel. Mit 1 Mio. € jährlich wird man das Verrotten der Infrastruktur nicht aufhalten können. Mit 1 Mio. € pro Jahr wird die unvermeidliche Kostensteigerung etwas abgemildert.
Wenn Sie sich einmal etwas Gutes antun möchten, lesen Sie den Blog von Herrn. Dr. Rüdiger Werner. Beachten Sie aber, zum Zeitpunkt des Blogs waren die wiederkehrenden Beiträge Thema. Dr. Rüdiger Werner kommt nicht auf den von der SPD angedachten Betrag von 3 Mio. Euro, sondern auf 5 Mio. €. Kein Gebabbel, sondern harte und nachvollziehbare Zahlen. Eine Ohrfeige für jeden der meint – eine Mio. € pro Jahr reichen.
Wenn wir 2019 anfangen würden, wieder Straßen grundhaft herzurichten und bis 2030 alle Straßen, die seit 50 oder mehr Jahren nicht grundhaft saniert wurden, sanieren würden, kämen wir beim Preis von heute auf eine Gesamtsumme von 56 Millionen €. Das sind rund 5 Millionen € im Jahr. Bei 30 % städtischem Anteil müsste die Stadt also 1,5 Millionen € jährlich investigative Mittel bereitstellen, die Bürger müssten jedes Jahr 3,5 Millionen € zahlen. Das wäre eigentlich nötig! Lesen Sie hier den umfangreichen Artikel von Dr. Rüdiger Werner. Wer sich NUR für den Straßenbeitrag interessiert sollte sein Augenmerk auf den Absatz – Zahlenspiele – richten.

Der Betrag, der über die Grundsteuer B einzunehmen ist, wäre je nach Betrachtungsweise eine Erhöhung der Grundsteuer B um:
Bürgermeister Kern 100 Prozentpunkte.
Betrachtung der SPD 300 Prozentpunkte.
Betrachtung der FDP 500 Prozentpunkte.
Durch Gewerbesteuereinnahmen könnte die o.g. Erhöhung moderater ausfallen. Dafür muss man sich aber ganz klar zum Gewerbe bekennen und nicht verhindern.

Ich denke, die von Bürgermeister Kern angedachten 1 Mio. € erlauben es ihm ohne oder mit moderater Grundsteuererhöhung seine Amtszeit beenden zu können. Was danach kommt, hat dann sein Nachfolger auf seine Kappe zu nehmen. Wie es auch kommen mag, das Erbe von Bürgermeister Kern werden nicht nur unsere Kinder, sondern auch noch unsere Enkel und Urenkel schmerzhaft zu spüren bekommen.

Ich kann mir gut vorstellen, dass der Bürgermeister Kern auf den dritten Rettungsschirm – — TEER MUSS HER — setzt. Man könnte aber auch den Gedanken von Niederzimmern aufgreifen und Schlaglöcher versteigern.

Fazit.
Man muss auch die Situation sehen, in der sich Bürgermeister Kern und der Erste Stadtrat befunden haben. Sie haben es in der Vergangenheit keinen Straßenbeitrag eingeführt bzw. einführen lassen und auf eine bessere Lösung der klassischen Straßenbeiträge gewartet. Grundhafte Sanierung und gleichzeitig die Grundsteuer B zu erhöhen ging auch nicht. Dann kam das RP und hat einen Straßenbeitrag gefordert.
Herr Kern hat auch niemals einen Hehl daraus gemacht, dass neben dem Königsweg (Grundsteuer B) die wiederkehrenden Beiträge ein gangbarer Weg sei, der dann auch eingeschlagen wurde.
Jetzt bleibt fast alles beim Alten. Wir brauchen keinen Straßenbeitrag einzuführen. Da bisher noch keine Bescheide verschickt wurden, ist für den Bürgermeister einfach, auf einen Straßenbeitrag zu verzichten. Hätte man in der Vergangenheit Straßenbeiträge eingezogen, stände man jetzt vor einem recht kompliziert zu lösenden Vorgang.

Bürgermeister und Erster Stadtrat sind dafür da, Probleme, auch unpopuläre und ohne Blick auf kommende Wahlen, zu lösen. Und das ist versäumt worden. Der enorme Sanierungsstau (20 Mio. Euro) haben Bürgermeister Kern und Erster Stadtrat ohne Wenn und Aber zu verantworten. Egal wie eine Lösung in der Vergangenheit zur Finanzierung der Straßen ausgesehen hätte, aussitzen ist die schlechteste Lösung.

Auch der Magistrat kann Anträge an die Stadtverordnetenversammlung stellen.

Bürgermeister und Erster Stadtrat hätten sich frühzeitig um weitere Einnahmequellen – Stichwort Gewerbesteuer – bemühen müssen. Die gute Fee hat auch einmal die Nase voll von schlechter Haushaltspolitik.

Siehe auch
Zusammenfassung Straßenbeitrag.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.