Gefunden bei der FDP Rödermark. Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter

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Gefunden bei der FDP Rödermark.
Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter
Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Die vor zwei Jahren in Kraft getretenen Änderungen am Telemediengesetz haben nach Aussagen von Marktteilnehmern nur bedingt zu mehr Rechtssicherheit beim Anbieten von WLAN-Verbindungen geführt. Dies geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (19/14881) hervor. „Auch wenn sich die Rechtslage für WLAN-Betreiber in der Praxis insgesamt beruhigt habe, sei nur ein ,leichtes Durchatmen‘ bei den WLAN-Betreibern zu verspüren, da sich die Rechtsunsicherheit lediglich verlagert habe“, zitiert die Bundesregierung darin aus Einschätzungen von Zugangsvermittlern. Die Kritik ziele darauf ab, dass weiterhin unklar sei, wann eine Haftung entfalle. Der Gesetzgeber habe nicht hinreichend konkretisiert, welche Sicherheitsmaßnahmen WLAN-Betreiber ergreifen müssen. Auch von seiten der Rechteinhaber und der Zugangsanbieter gibt es Detailkritik an der derzeitigen Rechtslage.

Verlässliche Zahlen, wie sich die Zahl der WLAN-Geräte und Hotspots in Deutschland nach der Gesetzesänderung entwickelt hat, gebe es nicht, erklärt die Bundesregierung weiter. „Sowohl von den Zugangsvermittlern als auch von den Rechteinhabern wird zumindest vorgetragen, dass fast jedes neu auf den Markt kommende elektronische Gerät WLAN-fähig und ein Ausbau der Hotspots in Deutschland zu verzeichnen sei.“

Die Bundesregierung will das Gesetz vorerst nicht ändern. Sie werde die Entwicklung der Rechtsprechung weiter aufmerksam verfolgen und mit den beteiligten Kreisen deren praktische Auswirkungen erörtern, erklärt sie.

Gefunden bei der FDP Rödermark unter dem 20.11.2019

Rödermark. Infos zu kostenfreies WLAN

Satire )

Freies WAN schon in Rödermark?

Am 12.06.2017 berichtete der Rödermark-Examiner über den seit mehr als einem Jahr zu realisierenden Auftrag..

„Passende WLAN Kabel endlich gefunden: WLAN Hotspot auf dem Rathausplatz kommt
Aufatmen im Rathaus – technische Widrigkeiten endlich gelöst.“

War da der Rödermark-Examiner mit „endlich gelöst“ ein wenig voreilig?

Wenn man den Artikel im Rödermark-Examiner aufmerksam durchliest, kommt der Verdacht auf, bei dem gefundenen WLAN-Kabel kann nur etwas mit der Installationsanweisung nicht in Ordnung sein. Genau das scheint wirklich das Problem zu sein und der Grund für weitere Verzögerungen.

Es handelt sich offensichtlich um ein WLAN-Kabel aus Urberacher Produktion und dementsprechend liegt nur eine in „Urberacher Dialekt“ verfasste Installationsanweisung bei. Das Kabel wird aber in Rödermark installiert und deshalb ist eine Übersetzung ins „Hochdeutsche“ erforderlich. Eine kostenpflichtig Übersetzung muss durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung genehmigt werden. Nach der Sommerpause werden darüber die Beratungen beginnen und der Startschuss für kostenloses WLAN in Rödermark auf den Sommer 2018 festgesetzt – falls die Kosten genehmigt werden.

Die ausgegebene Empfehlung für die Übergangszeit: Man verweist auf das freie WLAN in Eppertshausen und die guten Radwege dorthin. Mit Bürgermeister Helfmann wird nach einer Lösung gesucht, wie man die Gäste aus Rödermark mit einem kostenlosen Getränk begrüßen kann.

Rödermark. WLAN Kabel gefunden.
Rödermark. WLAN Kabel gefunden.

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„Der Magistrat trödelt“

HotSpot in Rödermark.
Diese Fraktionen haben den Antrag zum WLAN HotSpot in Rödermark gestellt. (Zu Kommentar OP, Schattenantrag der FDP)

WLAN Antragsteller
WLAN Antragsteller

[..]Mittlerweile trödele der Magistrat zwei Jahre und vier Monate. Generell würden „etliche genehmigte Anträge auf die lange Bank geschoben“, es gehe in Rödermark nicht voran, kritisiert SPD-Fraktionsvorsitzender Samuel Diekmann.[..] Quelle: OP-Online

Bei OP-Online Kommentar wird die Frage aufgeworfen, ob es Bedarf und Zahlen zu einem Bedarf gibt. Mir sind keine Zahlen bekannt. Der Bedarf soll ja erst festgestellt werden. Im Auftrag an den Magistrat steht.

„3. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen eines projektbezogenen, 6-monatigen Probebetriebes unter Einschaltung eines externen Anbieters/Netzbetreibers auf dem Rathausplatz in Ober-Roden einen offen WLAN-Hotspot einzurichten. Quelle

Zeigt sich danach kein Bedarf, kein WLAN-Hotspot in Rödermark.

Den Testbetrieb hätte seinerzeit ein ortsansässiger Netzwerkbetreiber für die Stadt kostenlos durchgeführt.

Nicht alles dauert in Rödermark
Gibt es etwas, was dem Magistrat gefällt, geht es ratzfat.

Unter den 65 Ausstellern waren auch sechs Gäste aus Saalfelden, [..] Dessen Präsident Anton Göllner, [..] führte die Gruppe aus Österreich an und verriet: „Ich glaube, KiR hat es auch uns zu verdanken, dass sie das Seitzhaus als Kunsthaus haben: Ihr Bürgermeister war mit einer Delegation bei uns, als wir unseres eingeweiht haben, und war doch wohl etwas neidisch. ‚Ich glaube, ich weiß da auch etwas’, meinte er – und kurz danach hatte KiR das Kunsthaus zu seiner Verfügung.“ Quelle: OP-Online. (Hervorhebung durch den Admin)

BTW
Dass das KIR das Seitzhaus übernommen hat, ist eine gute Sache. Ohne KIR würde diese, für den Abriss vorgesehene Immobilie, so langsam verrotten und dem Gesamtbild des „Tor zur Kulturhalle“ nicht gut tun.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung

Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung

Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung.
Für ein freies WLAN. Weg mit der Störerhaftung.

Begriffsbestimmung.
WiFi und WLAN. Beides meint mehr oder weniger dasselbe.

» Entwurf zur Änderung des Telemediengesetz
Die Debatte können Sie am 2.6.2016 im Parlamentsfernsehen live verfolgen. Störerhaftung 7 der Tagesordnung

Was mich besonders interessieren wird.
Text Gesetz
Absatz 3 können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter
1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat und
2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.“

Allgemeiner Teil.
Im Einzelnen kann davon ausgegangen werden, dass WLAN-Betreiber die ihnen zumutbaren Pflichten erfüllt haben, wenn sie:
1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk getroffen haben. Erste Voraussetzung für eine Befreiung von der Störerhaftung ist, dass der WLAN-Betreiber sein Netzwerk in angemessener Form technisch gegen den Zugriff durch Unberechtigte sichert. Einem Diensteanbieter, der mit dem WLAN einen Zugang zum Internet eröffnet, ist dies zumutbar, da er andernfalls eine potentielle Gefahrenquelle zur Begehung rechtswidriger Taten schafft. Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Cyberkriminalität entspricht dies auch dem eigenen Interesse des Betreibers. Denn so wird gewährleistet, dass seine Daten und die der Nutzer des WLAN so weit wie möglich gegen den Zugriff durch Unbefugte gesichert werden. Die jeweils angemessene Sicherungsmaßnahme kann im Sinne der gebotenen Technologieneutralität der Betreiber selbst bestimmen. Hierfür kommt insbesondere die Verschlüsselung des Routers in Betracht, die vielfach bereits vom Hersteller vorgesehen ist, wie gegenwärtig in Form des WPA2-Standards. Möglich wäre aber auch eine freiwillige Registrierung der Nutzer.

2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

Dem Diensteanbieter ist es außerdem zuzumuten sicherzustellen, dass der Nutzer nur dann Zugang zum Internet erhält, wenn er in die Bedingung eingewilligt hat, hierüber keine rechtswidrigen Handlungen zu begehen. Dies kann bei der Überlassung eines WLAN–Zugangs durch Nutzungsbedingungen erfolgen, denen der Nutzer vor Öffnung der WLAN-Verbindung, möglichst durch Setzen eines Häkchens, ausdrücklich zustimmen muss. Das Gesetz macht hier jedoch keine Vorgaben, so dass z.B. die Einwilligung auch durch Zustimmung zu veröffentlichten AGB, aus denen sich die Nutzungsbedingungen ergeben, erfolgen kann. In der Regel wird der Diensteanbieter dem Nutzer den Internetzugang durch Mitteilung eines Passwortes zur Nutzung überlassen. Dieses kann beispielsweise auf der Eintritts- oder Speisekarte veröffentlicht oder dem Nutzer auf anderem Wege mitgeteilt werden. Möglich ist auch die Einrichtung einer Vorschaltseite, auf der lediglich die Nutzungsbedingungen – mit einem Klick – akzeptiert werden können.

 

SPD Rödermark. WLAN und Hotspots für Ortszentren Rödermark

Ein Antrag aus 2015 der SPD Rödermark.
Die Stadt Rödermark soll attraktiver für die Bürger und Besucher werden. Hierzu gehört neben vielen anderen Dingen aus Sicht der SPD auch die Möglichkeit, an bestimmten Orten in der Stadt kostenlos über einen WLAN-Hotspot ins Internet gehen zu können. Die Nutzer von Smartphones und Tablets verfügen nicht alle zwingend über eine Internetflatrate, so dass ein kostenloser schneller Internetzugang eine interessante Alternative ist.
Aus Sicht der SPD erscheinen Hotspots in den städtischen Einrichtungen (Ämtern, Begegnungsstätten etc.), Ortskernen, den Einkaufszentren und an den Bahnstationen durchaus sinnvoll. Es würde aus Sicht des Antragstellers die Attraktivität des Standorts Rödermark stärken und nachhaltig verbessern. [..] Lesen Sie hier den ganzen Antrag der SPD Rödermark
 
Dazu gibt es NEUES.

Nach einem zähen Streit haben sich Union und SPD auf ein neues WLAN-Gesetz geeinigt: Die allseits ungeliebte Störerhaftung fällt nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen weg – der Weg für offene Hotspots ist frei. Lesen Sie weiter bei Spiegel.de

 
Siehe auch
» 25.04.2015 WLAN und Hotspots für Ortszentren Rödermark
» 11.05.2016 Offene WLAN-Hotspots: Union und SPD schaffen Störerhaftung ab