Das Gerücht – Zwangsvollstreckung – hat sich erledigt. Das Gerücht entspricht nicht den Tatsachen. Man kann den Vorgang nicht mit – Zwangsvollstreckung – umschreiben.
Später mehr, wenn es dazu eine öffentliche Erklärung gibt.
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Das Gerücht – Zwangsvollstreckung – hat sich erledigt. Das Gerücht entspricht nicht den Tatsachen. Man kann den Vorgang nicht mit – Zwangsvollstreckung – umschreiben.
Später mehr, wenn es dazu eine öffentliche Erklärung gibt.