Situation Schützenhof (Schasser) in Urberach. Was ist der Plan B?

Schützenhof Urberach
Schützenhof Urberach

Eine Mailanfrage: „Was passiert mit dem Schützenhof?
Die Antwort dürfte nicht nur für den Absender der Mail von Interesse sein.

Seit fünf Jahren entwicklet man.

STAVO-TOP 3.2: Schützenhof Urberach
Herr Bürgermeister Rotter teilt zu dieser Anfrage mit, dass die Verwaltung immer wieder in Gesprächen mit den angrenzenden Grundstückseigentümern hinsichtlich eines Erwerbs der Flächen ist. Die Bereitschaft ist gering, die Preisvorstellungen extrem hoch.
Auch ist es aufgrund der momentanen Lage sehr schwer bis unmöglich einen Investor für das ganze Areal zu finden, wie es ursprünglich vorgesehen war. Die Angaben über die Höhe der jährlichen Unterhaltungskosten werden von Herrn Bürgermeister Rotter im HFW nachgereicht.
Sollte sich die ganze Situation bis nach den Sommerferien nicht zum Positiven wenden, muss die ursprüngliche Entwicklungsstrategie überdacht werden. Quelle: Niederschrift 21.02.2024

Der Niederschrift nach zu urteilen, muss die ursprüngliche Entwicklungsstrategie neu überdacht werden, wenn sich nach den Sommerferien keine positiven Erkenntnisse zum Plan A (ursprüngliche Entwicklungsstrategie) ergeben. Die nächste Stavo nach den Sommerferien ist für 1.10.2024 geplant. Bei dieser Stavo ist zu erwarten, dass Bürgermeister Rotter (auch unaufgefordert) zum Stand der Dinge berichtet und den Plan B, der ja schon jetzt Vorhandensein dürfte (muss), den Stadtverordneten und insbesondere den interessierten Bürgern präsentiert.

Beim Schützenhof/Schasser handelt es sich um ein teils unter Denkmalschutz stehenden Immobilie.
Siehe op-online Stadt streckt die Fühler nach „Schützenhof“ und Ex-Bäckerei Jakob aus

Wwann wurde der Schützenhof erworben?
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Grundstück Bahnhofstraße 8 (Gemarkung Urberach, Flur 1, Flurstück 358/1, 694 qm) zu dem Preis des vorliegenden Kaufvertrages (420.000 €) zuzüglich aller Vertragsnebenkosten zu erwerben. Auf der Grundlage des Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Februar 2019 ist das Ziel des Ankaufs die Entwicklung des Areals Ecke Konrad-Adenauer-Straße, Bachgasse, Bahnhofstraße.[..] Weiter bei ri.roedermark.de

Siehe auch
» Beginn einer Bilddokumentation.
» Der hauptamtliche Magistrat hats verbaselt. Der Bürger muss zahlen.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Schlag gegen die rechtsextreme Zeitschrift „Compact

Fazit Focus-Artikel
Der Nachteil der Meinungsfreiheit ist, dass sie auch Leute für sich in Anspruch nehmen, deren Meinung man abscheulich findet. Ist „Compact“ ein Drecksblatt? Das ist es. Muss man an der Zurechnungsfähigkeit seiner Redakteure zweifeln? Man muss, unbedingt. Aber auch falsche, hetzerische und sogar offen feindselige Aussagen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Quelle

Lesen Sie den Artikel zum Schlag von Nancy Faeser zum Schlag gegen die rechtsextreme Zeitschrift „Compact“ im Focus.

Wie will man verhindern, dass die AfD Zeitschriften verbietet, sobald sie den ersten Innenminister stellt? Ausgerechnet die SPD hat vorgemacht, wie es geht, und damit für alle Nachahmer einen Präzedenzfall geschaffen.
Hier der ganze Artikel



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Heute im Bundestag (HiB). Fracking

Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag

Unterrichtung durch die Expertenkommission Fracking
Klimaschutz und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIS) Die Expertenkommission Fracking sieht keinen Anlass für eine Neueinschätzung des Themas Frakcking. Das geht aus einer Unterrichtung (20/12292) durch die Expertenkommission Fracking zu ihrem Tätigkeitsbericht 2024 hervor. Diese Technologie wird bei der Förderung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme eingesetzt, indem Risse im Gestein erzeugt werden, durch die die Fluide gepumpt werden.

Mit der Übergabe des dritten Berichtes Ende Juni 2021 habe die Kommission ihre Aufgaben im Hinblick auf die Beratung des Deutschen Bundestages zum Stand von Wissenschaft und Technik erfüllt, heißt es in dem Bericht. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass danach keine weiteren Studien mehr beauftragt wurden und auch keine relevante Fachliteratur erschienen sei , die eine Neubewertung oder Ergänzung erfordern würde. Erprobungsmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Expertenkommission nicht beantragt und seien auch nicht zu erwarten. Es lägen keine regional- und standortspezifischen Informationen vor, die wissenschaftlich-technisch ausgewertet werden könnten. Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen gelten somit unverändert fort.
Quelle: www.bundestag.de/hib

Mit der fachlichen Grundlage des seit 2021 vorliegenden Berichtes kann nach Einschätzung der Expertenkommission die Prüfung des Deutschen Bundestages zur Angemessenheit des Verbots von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten (nach § 13a Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG) vorgenommen werden.
Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen gelten somit unverändert fort. Die Expertenkommission Fracking hat damit ihre substantiellen Aufgaben erfüllt.
Ob die Option von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Betracht gezogen wird, muss einem umfassenden politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozess unterzogen werden. Bei diesem müssen neben klima- und geopolitischen Aspekten auch ökologische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und gesundheitliche Belange betrachtet werden.
Der Sachverhalt des Berichts der Expertenkommission Fracking aus dem Jahr 2021 wurde am 21. Juni 2023 vor dem Ausschuss des Deutschen Bundestags für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mündlich erläutert.
Siehe: Unterrichtung durch die Expertenkommission Fracking

Somit sind die wichtigen geowissenschaftlichtechnischen Grundlagen vorhanden, eine Entscheidung zum Fracking unkonventionellerLagerstätten auf Basis gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes im politischen Raum treffen zu können.
So zu lesen in dem oben erwähnten dritten Bericht Ende Juni 2021

In 2024: Bis zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung lagen der Expertenkommission keine Informationen über Anträge für Erprobungsmaßnahmen vor. Diese würden bei den zuständigen Landesbehörden zuvor zur Prüfung eingereicht werden. Quelle: Bericht der Expertenkommission Fracking, Juni 2024. Seite 4


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Biotonnen werden in Rödermark nur alle zwei Wochen geleert

Die Biotonnen werden in Rödermark auch im Sommer nur alle zwei Wochen geleert. Dabei bleibt es noch bis mindestens Ende 2026. Auch für die Zeit danach raten die Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) von einer Änderung ab. Das steht in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Stadtverordnetenfraktion.
Quelle: OP-Online.de



Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.