BIVER informiert: Öffentlichkeit kann Stellung zum Lärmaktionsplan nehmen

Öffentlichkeit kann Stellung zum Lärmaktionsplan nehmen</p>

Von Seiten der Stadt „stiefmütterlich“ behandelt wurde in den letzten Jahren der Lärmaktionsplan Hessen, sodass wir als BIVER die Bürger hiermit über den Entwurf der 4. Runde dessen kurz informieren möchten.

Hintergrund:
EU-Recht verpflichtet (gesundheits)schädliche Lärmkonflikte bzw. Lärmprobleme in Form sog. „Lärmaktionspläne“ zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu wird alle fünf Jahre u.a. vom RP Darmstadt eine Lärmkartei erstellt, die sukzessive ab- und überarbeitet wird. Die jetzt veröffentlichten Ergebnisse stammen aus 2022; neue Konfliktpunkte werden dann erst in der 5. Runde (2027) bearbeitet werden.

Ablauf:
Bis zum 7. August können Bürger, Kommunen, Verbände und Organisationen im Zuge dieser 2. Öffentlichkeitsbeteiligung schriftlich Stellung nehmen: per Post an RP Darmstadt – per E-Mail an beteiligung-lap@rpda.hessen.de – per Post bzw. E-Mail an Stadt Rödermark.

Internetadressen:
1. Bekanntmachungen: Lärmaktionsplanung – 24.06.2024: Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz:
Lärmaktionsplanung | rp-darmstadt.hessen.de

2. LÄRMAKTIONSPLAN HESSEN (4. RUNDE) – ENTWURF:
https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2024-06/240618_entwurf_rpda_lap_landkreise_4._runde.pdf
 
In extra zu öffnendem PDF-Format informativ:
Seiten: 24-31 – 36-39 – 41-44 – 46-56 – 62-66 – 925
Infos zu RÖDERMARK Seiten 736-741

3. Zusammenfassung Kreis OF (extra zu öffnendes PDF-Format: RÖDERMARK Seite 61-66)
Landkreis Offenbach | 4. Runde Lärmaktionsplanung für den Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise – 2. Öffentlichkeitsbeteiligung | Beteiligungsportal Regierungspräsidium Darmstadt (hessen.de)
 
4. Lärmviewer Hessen
https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de

Beteiligen Sie sich jetzt!
Im Vorwort hat Regierungspräsident Hilligardt viele verkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Stärkung der eigenverantwortlichen Entscheidungskompetenz der Kommunen und deren verbessertes Bewusstsein für solche Maßnahmen gelobt. Ziel sei es, den Straßenverkehrslärm weiter zu mindern.

Schon im Hinblick auf die seit langem bekannte und unmittelbar bevorstehende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der StVO wird sich zeigen, ob unsere Stadt zeitnah bereit ist, die bekannten, innerstädtischen Verkehrsprobleme in diesem Sinne zu lösen. Konstruktive Lösungsvorschläge haben wir in der Vergangenheit genügend gemacht.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Kommunalpolitik. Bürgermeister, Erster Stadtrat, Magistrat, Stadtverordnete

Hier ausdrücklich Kommunalpolik.
Beruflich: Bürgermeister, Erster Stadtrat. Hauptamtliche Mitglieder des Magistrats.
Ehrenamtlich: Stadtverordnetenvorsteher, Stadtverordnete und weitere Magistratsmitglieder.
Gemeindeverwaltung = Magistrat
Gemeindevertretung = Stadtverordnete, Stadtveordnetenversammlung (StaVo)

Halten wir einmal fest, welche Bereiche die Kommunalpolitik beeinflusst.
Auf alles, was die Gemeinde oder Stadt (bei kreisangehörigen Gemeinden auch die Kreisverwaltung) betrifft, hat die Kommunalpolitik großen Einfluss. Je weiter man in der der politischen Hierarchie (Land, Bund) aufsteigt, desto mehr verwässert sich die kommunale Einflussnahme.

Verweilen wir in Rödermark. Hier Verwaltung.
Hauptamtlich sind der Bürgermeister und die erste Stadträtin eingesetzt. Sie sind Teil des hauptamtlichen Magistrats. Die weiteren Mitglieder des Magistrats arbeiten ehrenamtlich. Der ehrenamtliche Magistrat wird nach der Kommunalwahl von den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der Bürgermeister wird in Hessen alle sechs Jahre direkt gewählt. Der Erste Stadtrat wird von den Stadtverordneten eingesetzt. Obwohl diese Stelle (Erster Stadtrat) öffentlich ausgeschrieben werden muss, wird der Posten meist nach Parteienproporz und vorausgegangener Absprache für ebenfalls sechs Jahre besetzt.

Aufgaben des Magistrats. Hier nur Bürgermeister. Beamter auf Zeit.
Der Bürgermeister ist der Chef der Verwaltung und:
» verwaltet das Personal und den Haushalt der Gemeinde.
» hat die Aufsicht über die Verwaltung.
» hat die die Beschlüsse der Stadtverordneten umzusetzen. (Exekutive)
» hat die Aufsicht über die Verwaltung.
» vertritt die Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten.
» repräsentiert die Gemeinde in der Öffentlichkeit
» ist für die Kommunikation mit den Bürgern zuständig.

Das oberste Beschlussorgan der Stadt ist jedoch die Stadtverordnetenversammlung /StaVo).

Die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung wird durch die Kommunalwahl (nächste in 2026) festgelegt.

Aufgaben der Stadtverordneten. Alle ehrenamtlich. Die Stadtverordnetenversammlung wird im Schnitt von 0.11% der wahlberechtigten Bürger besucht. 🙁

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt. Darunter Satzungen, Bebauungspläne, Haushaltspläne und andere rechtliche Regelungen und:
» entscheidet über die Einführung, Änderung und Abschaffung kommunaler Steuern und Abgaben.
» überwacht die Arbeit des Magistrats (Exekutive) und der Verwaltung.
» hat das Recht, Auskünfte und Berichte vom Magistrat zu verlangen.
» beschließt den Haushaltsplan der Stadt
» kontrolliert die Haushaltsführung und genehmigt die Jahresabschlüsse.
» entscheidet über die Aufnahme von Krediten und die Bewilligung von Ausgaben.
» beschließt über städtebauliche Planungen und Entwicklungsprojekte, einschließlich der Flächennutzungspläne und Bebauungspläne.
» entscheidet über die Durchführung von Bauprojekten und Infrastrukturmaßnahmen.

Bei vorigem kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Um die Forderungen der Stadtverordneten umzusetzen, sind in den jeweiligen Dezernaten der Verwaltung die notwendigen Fachleute vorhanden. Für die Besetzung dieser Posten ist ausschließlich der Bürgermeister verantwortlich.

Das Wichtigste: Das Geld.
Der Haushaltsplan wird von der Verwaltung (Stadtkämmerer) zur Beratung und Beschlussfassung den Stadtverordneten vorgelegt. Unterstützt wird der Stadtkämmerer durch Mitarbeiter des Dezernats Finanzen der Stadt Rödermark. Der Haushalt erhält durch die Zustimmung der Mehrheit der Stadtverordneten seine Gültigkeit.

Wenn die Verwaltung die Beschlüsse der Stadtverordneten umzusetzen hat,
dann trägt der Bürgermeister doch keine Schuld, wenn, wie es in Rödermark der Fall ist, der Schuldenberg förmlich explodiert.
Natürlich muss der Bürgermeister die Beschlüsse der Stadtverordneten umsetzen. Er hat aber auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt im Auge zu behalten. Das heißt, wenn Forderungen finanziell nicht erfüllbar sind, kann der Bürgermeister sein Veto einlegen.
Tut er das nicht, hat er auch wohl die volle Verantwortung für ein eventuelles finanzielles Fiasko zu übernehmen.

Hat der Bürgermeister (Verwaltung) ein Anliegen-
Hat die Verwaltung (hier der Bürgermeister) den Wunsch, z.B. ein neues Gewerbegebiet auszuweisen, geht das nur mit der Zustimmung der Stadtverordneten. Erst durch erfolgte Zustimmung, wie bei dem Gewerbegebiet Germania, kann die Verwaltung mit der Umsetzung beginnen.
Hier haben wir es aber mit einem Kuriosum zu tun. Dem Wunsch der Verwaltung nach einem neuen Gewerbegebiet wurde mit Mehrheitsbeschluss entsprochen. Nur, die Verwaltung hat bis heute noch nicht begonnen, ihren eigenen, genehmigten Auftrag Leben einzuhauchen.


Organigramm der Stadt Rödermark. Keine Gewähr auf Aktualität.

Siehe auch
» Wegweiser für die Stadtverordnetenversammlung
» Etwas über die Arbeit von Stadtverordnete, Magistrat …
» Biergarten bei der TS-Ober- Roden
» Streaming der Stavo. Antrag der SPD.
Ergebnis:
94. Sitzung – Innenausschuss. 23. November 2023


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

de Kunrad zu de Sparkasse Fusion.

[..] Eigentümer sin awer hier der Landkreis Darmstadt-Dieburg un die Gemeinde aus em Altkreis Dieburg, somit auch unser Stadt. Wie mer hinner vorgehaltener Hand hört, wird ein Ergebnis der Fusion sein, dass die Gemeinde un Städte weniger Geld ausgeschüttet bekomme. Ja, Himmel, Herrgott, wer von de Eigentümer kann dann noch für eine Fusion sein? Sin die all mim Klammersack gepudert odder was? Der normale Verschwörungstheoretiker spricht da natürlich schon [..]
[..] Gut, Rödermark un Rodgau habbe schon erklärt, dass sie das nicht mitmache un sich der Sparkasse Langen-Seligenstadt anschließe wolle.
[..]

Alles bei Kunrad 221. https://dekunrad.de/

Anmerkung zum Beitrag vom Kundrad zur Fusion.
Auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2027 steht zurzeit noch der folgende Antrag auf der Tagesordnung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark spricht sich dafür aus, dass die Stadt Rödermark auch zukünftig, unabhängig von einer möglichen Fusion der Sparkasse Dieburg mit der Sparkasse Darmstadt, im bestehenden Zweckverband (dann gegebenenfalls: „Sparkasse Darmstadt-Dieburg“) verbleibt. Siehe: https://ri.roedermark.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6958


Rödermark intern.
Fehlerhafter Haushaltszahlen 2024-2025
Fehlerhafte Haushaltspläne wurden den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt.

Das nenne ich mal gelebte Bürgernähe der Kommunalpolitiker.

„Sitzung online“ für alle Bürgerinnen und Bürger live im Internet.

Der letzte Versuch der FDP, den Rödermärkern die Stadtverordnetenversammlung in die Wohnzimmer der Bürger zu übertragen, scheiterte Anfan 2024 an den Stimmen der Koalition.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung: FWR (4), FDP (2), AfD (1)
Ablehnung: CDU (10), AL/Grüne (12), SPD (3)
Enthaltung: SPD (1)
Siehe
Niederschrift der Stavo 5.3.2024. Punkt 6.3