Zur Sondersitzung BUSE die BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober Roden

BI-Rodaustraße und BIVER zur Sondersitzung BISE 8.12.2022
BI-Rodaustraße und BIVER zur Sondersitzung BISE 8.12.2022

Presseerklärung der BI Rodaustraße und
BIVER Ortsgruppe Ober Roden
Bürgerinitiativen verbuchen kleinen Teilerfolg / Sondersitzung erfährt geteiltes Echo /
Handeln statt nur versprechen

Auf ein, wie seit Jahren nicht mehr dagewesenes, großes und reges Interesse vieler lärmgeplagter Anwohner*innen stieß am vergangenen Donnerstag die Sondersitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie in deren Mittelpunkt u.a. das seit Jahren geforderte LKW Durchfahrtsverbot auf der L3097 (Mainzer, Hanauer und Nieder Röder Str.) durch Ober Roden stand.

Als Grundlage für die Beantragung dessen dient dabei das Gutachten von Moritz von Mörner. Demnach soll der der Schwerlastverkehr aus Richtung Urberach bzw. Richtung Rodgau auf den Rödermarkring bzw. auf die B45 ausweichen. Für diese einzig mögliche Ausweichroute wurde nun ein Beschilderungsplan erstellt. Dieser wird dem Kreis vorgelegt, der dann das Anhörungsverfahren mit Nachbarkommunen, RP Darmstadt und Hessen Mobil in die Wege leitet und abschließend über das Lkw-Durchfahrverbot entscheidet. Von Seiten des RP, so der Gutachter, gebe es „ein leichtes Daumen hoch“, was vorsichtig optimistisch stimme.

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Stellungnahme der BI Rodaustraße & BI L3097 Ober-Roden

Stellungnahme der BI Rodaustraße & BI L3097 Ober-Roden –
zum OP-Artikel „Kritik an Verkehrsbelastung reißt nicht ab“, vom 07.05.2021

„Wir Anwohner bilden uns das also alles nur ein“, so die resignierende Feststellung von Herrn Scholz aus Messenhausen zur ablehnenden Haltung der Stadt zu Beschwerden über Lärm- und Sicherheitsprobleme in der Urberacher Straße. Verstoß arme Kontrollen und unauffällige Messungen hätten zu dem Ergebnis geführt. Mit Hinweis auf das Gewerbegebiet „Hainchesbuckel“ – wann auch immer das sein soll – und einer dann entstehenden Querspange wird das Anliegen beiseite gewischt.

Das Ergebnis passt leider ins Bild, das die Stadt seit fast drei Jahren den BI’s mit dem (Leid)Satz „Wer etwas (politisch) will, findet Wege, wer etwas nicht will, findet Gründe“ vorlebt.
Im Gegensatz zu den Bürgern aus Messenhausen werden wir nicht resignieren, zumal uns seitens der Freien Wähler, der SPD und AL/Die Grünen vor der Wahl intensive Unterstützung zugesagt wurde.

Erneut müssen wir leider auch der 1. Stadträtin widersprechen. So sind uns Kommunen, die Tempo 30 zurücknehmen mussten, nicht bekannt. Rundum ist vielmehr gegenteiliges festzustellen. Selbst in Rödermark ist in der Robert-Bloch-, Frankfurter- und Dieburger Str. Tempo 30 angeordnet. Auch für weitere Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Fahrbahnverengung, Verkehrsinsel, Zebra-/Radfahrstreifen, Flüsterasphalt) ist die Stadt für die Rodaustraße als Gemeindestraße anordnungsbefugt, der Kreis ist (nur) anzuhören.

Flüsterasphalt steht dabei für uns nicht an erster Stelle. Allerdings ist uns auch keine Studie bekannt, die aussagt, dass sich dessen Wirksamkeit erst ab 80 km/h entfalte. So hat die Stadt Frankfurt bereits eine Effektivität ab 40 km/h festgestellt (Quelle: Frankfurter Rundschau v. 19.02.2014). Für Maßnahmen an der L3097 ist der Kreis zwar mit einzubeziehen, dennoch muss die Stadt ein Konzept erstellen, um insbesondere das LKW-Durchfahrtsverbot durchsetzen zu können. Das nun plötzlich von Frau Schülner beworbene Nachtfahrverbot für LKW wird von uns, da ohne Nutzen, kategorisch abgelehnt. Neben der Frage, wer es kontrollieren würde, stellen die wenigen LKW nachts kein Lärm-Problem an sich dar; auch verhindert es nicht den Lärm, den Schmutz, die Sicherheit und erst recht nicht die Erschütterungsschäden an Gebäuden vieler Anwohner durch die immens vielen LKW tagsüber. Fortsetzung folgt.

gez.
Jakob Rhein – Norbert Kern – 09.05.2021
BI Rodaustraße – BIVER Ortsgruppe Ober-Roden
 
Siehe auch
» 13.05.2021 Kritik an Verkehrsbelastung
  KL-Trasse, Umgehung Urberach, Bundesstraße 486, Kipferl-Kreuzung, Rodaustraße

Lärmproblematik Rodaustraße

FDP Rödermark zur Rodaustraße.
FDP Rödermark zur Rodaustraße.

FDP nimmt Stellung
Lärmproblematik Rodaustraße

In einer Pressemitteilung (Heimatblatt Seite 5) fasst die BI Rodaustraße die Aussagen der Parteien zum Thema Lärmbelästigung der Anwohner durch den Straßenverkehr zusammen. Die Auffassung der FDP wird dabei zu stark pauschalisiert und in einigen Punkten auch nicht korrekt wiedergegeben.

Lesen Sie weiter bei der FDP Rödermark


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Stellungnahme Bürgerinitiativen BIVER & BI Rodaustraße zum Artikel der OP vom 2.2.2021

Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße
Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße

Am 2.2.2021 gab es zu „Diskussion um Entlastung der Rödermärker Hauptstraßen“ einen Artikel in der Offenbach Post

Da aus Sicht der Bürgerinitiativen BIVER & BI Rodaustraße die Aussagen der Stadt Rödermark nicht ganz stimmen, wurde von den beiden Bürgerinitiativen die nachfolgende Stellungnahme verfasst.

BIVER & BI Rodaustraße
Stellungnahme zum OP-Artikel vom 02.02.2021
Erste Hilfe für „Problemstraßen“

Mit Interesse haben wir die Äußerungen der 1. Stadträtin Frau Schülner zur Zwischenbilanz des „Runden Tisches“ gelesen. Der Inhalt liest sich zwar positiv, aber leider nur für den neutralen Betrachter und die Stadtverantwortlichen, aber nicht für die lärm- und abgasgeplagten Anwohner in der Rodaustraße in Urberach und entlang der L-3097 in Ober-Roden.
Wie man dem Artikel entnehmen kann, rühmt sich die Stadt mit der Vergabe von Gutachten zur Lärmmessung und Überprüfung des real existierenden Schwerlastverkehrs; auch soll ein Konzept zum Aufstellen von Blitzern erarbeitet werden. In den jeweiligen Videokonferenzen wurde dafür die Zeitspanne von weiteren 6-12 Monaten (!) angekündigt – ein weiterer Sommer bei geschlossenen Fenstern bzw. lärmbegleitenden Grillsessions. Nach nun mehr als zwei Jahren Warten, ein erneuter Schlag in das Gesicht der betroffenen Wahl-Bürger.

Kritisch zu hinterfragen sind die wenigen Blitzergebnisse, die mit ihrer eklatanten Auffälligkeit kein reales Ergebnis abbilden. Wie die 1. Stadträtin dazu erklärt, lege der Erlass dazu ausdrücklich fest, dass eine aktive Tarnung (z.B. Tarnnetz) der Messtechnik grundsätzlich nicht erfolgen darf. Grundsätzlich bedeutet in der Rechtssprache: vom Grundsatz her, mit Ausnahmen. Zu den Ausnahmen bei mobilen Blitzern zählt u.a. die Nutzung der Umgebungsverhältnisse (z.B. Bäume, Sträucher, Laternen) die sehr wohl zur Tarnung der Geräte genutzt werden dürfen (Quelle: Polizeiakademie Hessen).

Wie wenig sinnhaft das offene Blitzen für eine Verkehrserhebung ist, zeigen die Zahlen einer verdeckten Erhebung, die von der Stadt bereits im Mai 2019 in der Rodaustraße in Urberach über 1 Woche (7-Tage/24h) vorgenommen wurde. An Werktagen wurden damals ca. 10.000 Fahrzeuge gezählt, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in beiden Richtungen an Werktagen von 63% und am Wochenende von 72% der Fahrzeuge nicht eingehalten wurde, d.h. ca. 7 von 10 fuhren zu schnell.
Gleichfalls betrug der LKW Anteil im Aufzeichnungszeitraum zwischen 571 – 726 LKW und ergab im Spitzenwert gar 809 LKW. Nachweisbar ist bereits jetzt, dass zwischen 80-90% dieser Trucker auf der L-3097 durch das Wohngebiet in Ober-Roden fahren. Die aufgestellten und in Rodgau geplanten „Empfehlungsverkehrszeichen“ VZ-422 sind reine Makulatur, weil nur „Empfehlung“, und werden von den Navigationsgeräten bzw. den Fahrern nachweisbar ignoriert.
Positiv der offenen „Blitzeraktion“ gutzuheißen ist, dass sich, sobald ein Blitzer präsent ist, schlagartig fast alle Fahrzeuge an die zulässige Geschwindigkeit halten. Dies bekräftigt die Forderung der BI, dass nur dauerhafte Messanlagen Sinn machen.

Für uns als BI stellt sich hier allerdings die berechtigte Frage, warum die Stadt in Anbetracht dieser enormen Zahlen aus 2019 nicht pro aktiv tätig wurde und straßenverkehrsrechtliche Schritte/Maßnahmen einleitete, um damit auch ihrem Leitbild gerecht zu werden.

Von möglichen Fahrbahnverengungsmaßnahmen, wie z.B. langgestreckten, begrünbaren Verkehrsinseln, die zu Geschwindigkeits- und damit Lärmminderungen führen, keine Spur. In vielen Nachbarkommunen, so z.B. in Münster (L-3095) oder Dieburg (L-3094), ist dies trotz Landstraßencharakter möglich. In Rödermark bleibt es bei der maximalen Gefährlichkeit die Rodaustraße zur Bulau, die Mainzer Str. Höhe TG-Sportplatz, die Hanauer Str. Höhe Blumenhaus Wittich oder die Nieder-Röder-Str. zwischen Germania-Sportplatz und Kläranlage zu überqueren.

Hinsichtlich der sich täglich verschlechternden Straßenschäden, die den LKW-Lärm um ein vielfaches verstärken, gibt sich die Stadt mit dem Hinweis von HessenMobil auf eine Sanierung der L-3097 in Ober-Roden nicht vor 2025 (!) zufrieden, obwohl vereinzelte Anwohner nach vibrierenden Fenstern nun bereits Risse an ihren Mauerwerken feststellen und in einem aktuellen Fall gar Verputz aus der Außenfassade des Hauses brach. „Nach fest kommt ab“ sagt der Volksmund, weshalb ein kausaler Zusammenhang zu den LKW nicht von der Hand zu weisen ist.
Doch vor ihrer „Anordnungshoheit/-befugnis“, z.B. Tempo30 bei Straßenschäden betreffend, drücken sich die Stadtverantwortlichen auch hier stetig mit dem Hinweis auf angeblich notwendige Gutachten. Wo bleibt der staatliche Eigentumsschutz?

Gleiches gilt hinsichtlich des möglichen LKW-Durchfahrtsverbots in Ober-Roden. Hier lässt u.a. § 45 StVO verschiedene Möglichkeiten zu. So z.B. zur Erprobung geplanter verkehrsregelnder Maßnahmen. D.h. praktisch könnte entsprechend begründet und bereits in anderen Fällen gerichtlich bestätigt (VGH München, vom 28.06.2018 – 11 CS 18.964), ein entsprechender Versuch gestartet werden, der in einem zeitnahen Ergebnis belegen würde, ob die Ableitung zu einer Verkehrsverlagerung mit Nachteilen anderer verbunden wäre, was verhindert werden soll/muss.
Vorliegend wäre also zu erproben, ob die Ableitung von der Landstraße-3097 auf die Bundesstraße-459 („Rödermarkring“, ausgewiesene Umgehung) und aus dem Wohngebiet raus, durch dann ein reines Industriegebiet zur B-45 hinführend – im Übrigen ausnahmslos Rödermärker Stadtgebiet – solche Nachteile mit sich bringen würde. Wir, die BI, können dies nicht erkennen. Welches Ergebnis soll nun das theoretische Gutachten bringen? Vielleicht hätte man seitens der Stadt ein solches vor Eröffnung der Offenthaler Umgehung in Auftrag geben sollen.

Alles in allem – aus unserer Sicht – Bisher wenig zufriedenstellende Ergebnisse, die wohl auch in diesem Jahr auf dem Rücken und der Gesundheit der betroffenen Bürger ausgetragen werden, denn wie es den Anschein hat, wird wohl von den zeitnahen Forderungen unserer BI auch in diesem Jahr nicht eine einzige real umgesetzt werden.

Norbert Kern, BIVER Ortsgruppe Ober-Roden
Jakob Rhein, BI Rodaustraße
Rödermark, den 04.02.2021

Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße
Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße

Zu der Stellungnahme ergänzende Bermerkungen der BI.
Am 13.01.2021 haben mehrere Anwohner die zweistündige Blitzeraktion über einen längeren Zeitraum aus unterschiedlichen Positionen beobachtet und müssen folglich den Schlussfolgerungen der Stadt schlichtweg widersprechen.

  • 1. Die Geschwindigkeitsmessanlagen wurden nicht getarnt und ohne große Mühe direkt neben der Straße aufgestellt. Parallel lagen zwei Koffer auf dem Boden bzw. aufeinander. Somit waren diese und speziell die Messanlage mit dem Stativ direkt neben dem Auto der Ordnungspolizei für jeden Verkehrsteilnehmer aus weiter Ferne sichtbar (siehe Anhang). Des Weiteren war das Fahrzeug der Ordnungspolizei von vorne sehr gut mit den zwei Insassen in Polizeiuniform erkennbar.
  • 2. Bei den Fahrzeugen aus beiden Richtungen bemerkten sehr viele Fahrzeuge die Messanlage und bremsten die gesamte Kolonne ab. Alle Fahrzeuge wurden deutlich langsamer und man sah ein Lichtermeer and Bremslichtern. Vereinzelte Autos führen sehr langsam an der Messanlage vorbei wodurch hintere Autos sogar hupten.
  • 3. Des Weiteren warnten vorbeifahrende Autofahrer die entgegenkommenden Autofahrer indem diese Lichthupe gegeben hatten. Dieses Verhalten wurde bei ca. jedem 5 Fahrzeug in beide Richtungen auf der Höhe der Bahnbrücke bzw. des Getränkemarktes beobachtet.
  • Wegen den o.g. Punkten widersprechen die Daten der Blitzeraktion den Messungen der Stadt vom Mai 2019. Die BI Rodaustraße kann ruhigen Gewissens sagen, dass sich die Verkehrsmoral der Verkehrsteilnehmer aus 2019 leider nicht ins positive gewandelt hat.

Folglich ist es für die Anwohner nicht verständlich was die Stadt Rödermark mit der Interpretation der fehlerhaften Datengrundlage aus der Blitzeraktion beabsichtigen will.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.